Das Europäische Patent EP2384110 auf eine Braugerste wird aller Voraussicht nach von den Patentinhabern, der Carlsberg Breweries A/S und der Heineken Supply Chain B.V., zurückgegeben.
Wie ein Sprecher des Europäischen Patentamtes (EPA) erklärte, hat eine Einspruchsabteilung das Patent nur „in geändertem Umfang“ aufrechterhalten. Dagegen hätten sowohl die Patentinhaber als auch die Einsprechenden Beschwerde eingelegt.
Die zuständige Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts habe die betreffende Erklärung der beiden Unternehmen als Rücknahme der Zustimmung zu dem Patent ausgelegt. Die von dem dänischen und dem niederländischen Unternehmen gemeinsam patentierte Gerstenpflanze soll den Brauprozess vereinfachen.
Laut EPA-Register ist das EP2384110 für eine Braugerste mit reduzierter Lipoxygenaseaktivität sowie für die daraus hergestellten Getränke zugelassen. Dabei handelt es sich um Gerste, bei der mittels chemischen Reizen natürliche Mutationen ausgelöst wurden, wie sie auch bei konventionellen Züchtungen entstehen.
Die Patentinhaber haben nun noch bis zum Freitag kommender Woche Gelegenheit, zur Auslegung der Beschwerdekammer Stellung zu nehmen. Sollte diese bestätigt werden, sei mit dem Widerruf des Patents zu rechnen.
Patentgegner noch nicht ganz zufrieden
Das internationale Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“, sprach von einem „wichtigen Teilerfolg“. Die Ankündigung der Firmen sei überfällig gewesen, aber noch nicht ausreichend. Insbesondere Carlsberg habe viele weitere Patente auf Gerste und Bier beantragt, von denen bereits mehrere erteilt worden sein sollen. Es fehlten bisher Signale, dass das Unternehmen auch auf diese Patente verzichten werde.
Erst im Juni 2021 habe das EPA ein weiteres Patent auf Gerste und Bier bestätigt, beklagte das Bündnis. Die Politik müsse jetzt generell für klare Regeln und die Durchsetzung der Verbote sorgen. Das EPA habe bereits einige hundert Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt und habe auch offensichtlich nicht vor, diese Praxis zu beenden, monierte Tippe.