Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigt sich auch 2025 klagefreudig und streitbar: Erneut geht es per Eilantrag gegen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und sogar die Bundesregierung wird erstmals verklagt, weil der Naturschutz aus Sicht der Aktivisten nicht schnell genug voran geht.
Elipris und Tactic sollten verboten werden
So hat der Verein am 31. Januar gegen die Zulassung der beiden Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel Elipris und Tactic Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingeleitet.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte im Oktober 2024 unter anderem aufgrund von Klagen der DUH gegen die beiden Produkte den Widerruf der Zulassungen sämtlicher Flufenacet-haltiger Mittel angekündigt, die Widerrufe der Zulassungen aber noch nicht ausgesprochen.
DUH spricht von Skandal und Industrieinteressen
Das ärgert die DUH, die nun mit einem Eilverfahren gegen die Zulassung der beiden Produkte reagiert. Darüber hinaus beantragte die DUH erfolgreich die Beiladung zu einem von der Bayer CropScience Deutschland GmbH gegen das BVL eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren, mit dem das Unternehmen den Widerruf von vier Flufenacet-Produkten vorbeugend verhindern will.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, schimpft in dem Zusammenhang auf das BVL, dass dieses offenbar auf ein Handeln der EU-Kommission wartet. Er sieht den Schutz von Mensch und Umwelt dringend in Gefahr und spriocht von einem "Skandal". Die "Interessen der Pestizidkonzerne" würden über den Schutz der Bürger gestellt, meint er.
Das in Elipris und Tactic enthaltene Flufenacet gehöre nach Daten des BVL im Jahr 2023 mit 683 t mit zu den absatzstärksten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland und wird großflächig im Getreideanbau verwendet, so Resch.
Nicht die einzige Klage
Die DUH führt mehrere Gerichtsverfahren gegen die Zulassungen von PSM-Produkten. Diese richten sich gegen das zuständige BVL. Zusätzlich zu den Herbiziden Tactic der Adama Deutschland GmbH und Elipris der Corteva Agriscience Germany GmbH laufen Verfahren gegen das glyphosathaltige Mittel Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH.
In mehreren Verfahren verteidigt die DUH zudem umweltschützende Auflagen gegen Klagen seitens der Industrie. Daneben klagt die DUH auch gegen die EU-weite Genehmigungen der Wirkstoffe Flufenacet und Sulfurylfluorid und zusammen mit der Aurelia Stiftung gegen Glyphosat vor dem Europäischen Gericht.
Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung wegen Grünland- und Moorschutz
Doch bei diesen Klagen bleibt es nicht. Denn einen Tag zuvor, am 30. Januar, hat die DUH informiert, einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur unverzüglichen Umsetzung des rechtskräftigen Klimaurteils im Landnutzungssektor gestellt zu haben.
Es ist der erste Vollstreckungsantrag der DUH gegen eine Bundesregierung. Das seit September 2024 rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verpflichtet die Bundesregierung demnach zu einem wirksamen Maßnahmenprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF). Laut Mitteilung des zuständigen Umweltministeriums an die DUH soll das nachgeschärfte Maßnahmenprogramm erst Ende 2025 beschlossen werden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärt die Gründe der Klage: "Mit unserem Vollstreckungsantrag wollen wir die Bundesregierung zwingen, unsere Wälder, Moore und Grünflächen endlich mit oberster Priorität zu schützen und dieses rechtskräftige Urteil nicht länger zu verschleppen. Wir erwarten, dass das Gericht nun den Zeitrahmen klärt und die Bundesregierung notfalls auch per Zwangsgeld zur sofortigen Umsetzung verpflichtet. Die noch im Amt befindliche sowie die nächste Bundesregierung müssen das Klimaschutzprogramm umgehend nachschärfen und wirksame Maßnahmen umsetzen.“
Die DUH fordert
ein ambitioniertes Bundeswaldgesetz mit nachgelagerten Forstwirtschaftsinteressen
Strategie zum Umgang mit Biomasse
verbindliche Ziele zur raschen Wiedervernässung von Mooren mit jährlichen Flächenzielen
Bewirtschaftungsregeln für die Ökosysteme, um Planungssicherheit für Moor, Grünland und Wald zu schaffen.
Prüfung und Umwidmung naturschädlicher Subventionen, die den Zielen für Klimaschutz und Natur entgegenwirken.
Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung