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Lieferkettengesetz

Umwelthilfe prangert Import von brasilianischem Soja an

Umweltschützer haben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Unterlagen zum Sojaimport von der Firma Bunge vorgelegt. Sie sollen Verstöße gegen das Lieferkettengesetz zeigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert mit zwei anderen Organisationen rechtliche Schritte gegen den Import von Soja aus Brailien nach Deutschland. Sie wittern Verstöße gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Sie behaupten, bei uns käme Futter in den Handel, das möglicherweise mit Menschenrechtsverstößen und Landrechtskonflikten im brasilianischen Cerrado in Verbindung steht. Vor allem der Agrarhändler Bunge soll angeblich nicht genau genug auf die Sojaherkünfte achten, schreibt die DUH.

Kritik am Lieferkettengesetz

Die Kritiker haben daher beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Schreiben eingereicht und fordern eine Überprüfung der Hinweise. Sie meinen auch, dass der Fehler im System liegt: Sowohl das deutsche Lieferkettengesetz als auch die neue EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) würden die eigenständige Erfüllung von Sorgfaltspflichten durch die Unternehmen vorsehen. Diese würden sich zur Erfüllung des Gesetzes aber fast ausschließlich auf Zertifizierungen verlassen, wie den brancheneigenen QS-Standard, heißt es bei der Umweltstiftung.

Bunge im Fokus

Die Organisation Mighty Earth betrachtet dagegen die Auswirkungen auf die Umwelt und spricht von „verheerenden Auswirkungen der Sojaexpansion auf Indigene Gemeinschaften, Ökosysteme und die Tierwelt“. Die brasilianische Savannenlandschaft verschwinde dreimal so schnell wie der Amazonas, da sie von der Landwirtschaft eingenommen wird, wobei der Sojariese Bunge an vorderster Front dieser Zerstörung stehe, heißt es.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes hatten wir aus der Pressemitteilung der DUH zitiert, die namentlich einige deutsche Firmen nennt. Diese importieren aber gar kein Soja und benötigen es auch nicht. Die Nennung werten wir daher als gezielte Negativkampagne bzw. Falschangabe und haben es gelöscht.

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