Unsere Autorin: Christin Böckenförde, LandwirtschaftskammerNordrhein-Westfalen
Dies ist ein Auszug aus den Pflanzenschutzempfehlungen vom 17.5.2023.
Auf Weideflächen werden Disteln, Brennnesseln und Hahnenfuß meist mechanisch durch mehrmaliges Schneiden und eine Nachmahd zurückgedrängt. Falls nicht, ist eine chemische Maßnahme notwendig.
Bekämpfungsschwellen für Disteln, Brennnesseln und Hahnenfuß
Haben sich diese Unkräuter ausgebreitet, ist ein gezielter Herbizideinsatz angeraten. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 0,5 bis 5 Pflanzen/m² für Disteln und Brennnesseln. Für Hahnenfuß liegt der Richtwert bei 5 bis 10 Pflanzen/m².
Vor einer Maßnahme sollten Sie den Altaufwuchs mähen bzw. mulchen. Der optimale Einsatzzeitpunkt ist bei wüchsigen Bedingungen erreicht. Der Neuaufwuchs von Disteln und Brennnesseln sollte 20 bis 30 cm, von Hahnenfuß 10 bis 15 cm hoch sein und sich jeweils im Knospenstadium befinden.
Herbizide auf Grünland
Gegen Disteln lassen sich z. B. 2,0 l /ha U 46 M-Fluid oder 3,0 l/ha Kinvara oder 2,0 l/ha Simplex einsetzen. Brennnesseln lassen sich mit 1,4 l/ha Ranger dezimieren. Eine gute Unkrautwirkungen gegen Hahnenfuß erreicht man mit 2,0 l/ha U 46 M-fluid oder 3,0 l/ha Kinvara.
Narbenlücken mit Nachsaat schließen
Da alle Herbizide auch erwünschte Beikräuter dezimieren, könnte auch eine Teilflächen-, Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung ausreichend sein. Prüfen Sie das. Narbenlücken sind durch eine der Nutzung entsprechende, geprüfte Grasnachsaatmischung zu schließen. Alle in der Gebrauchsanweisung der Herbizide aufgeführten Auflagen und Wartezeiten sind zu beachten.
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.