Sollte es zu den geplanten Verschärfungen der Düngeverordnung kommen, erwartet der Bauernverband insbesondere in den roten Gebieten einen beschleunigten Strukturwandel. Stimmt nicht, kontert die Wissenschaftlerin Dr. Susanne Klages. Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Themen Düngung und Düngerecht in der Landwirtschaft und war 2017 und 2018 als federführende Autorin an der Erstellung der BZL-Broschüren zur Düngung beteiligt.
„Auch bislang ist es zu einem erheblichen Strukturwandel gekommen, obwohl in der Düngegesetzgebung immer ein Kompromiss zwischen Umweltschutz und sozioökonomischen Erfordernissen angestrebt wurde“, sagte sie im Interview mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft.
„Kompromisse zum scheinbaren Wohle der Landwirte haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass bei den Düngeregeln kontinuierlich nachgebessert werden musste. Dies hat dann die Landwirte – verständlicherweise – verärgert. Einschränkungen bei der Düngungshöhe können dadurch aufgefangen werden, dass der in diesem Fall noch zulässige Stickstoff effizienter eingesetzt wird: Hierzu haben wir in der BZL-Praxisbroschüre Effizient düngen – Anwendungsbeispiele zur Düngeverordnung Hinweise erarbeitet“, so Klages weiter.
Sie weist zudem darauf hin, dass prinzipiell das Gesetz des abnehmenden Ertragszuwachses gilt, das heißt eine Verminderung der Düngungshöhe um 20 Prozent führt nicht zu einem um 20 Prozent geringeren Ertrag. Die Nährstofflücke könne – zumindest teilweise – dadurch geschlossen werden, dass vermehrt effizienzsteigernde Maßnahmen eingesetzt werden, nach dem Motto "Der Pflanze ins Maul düngen". Allerdings könnte es bei bestimmten Kulturen – auch in Abhängigkeit von der angebauten Sorte – zu Qualitätseinbußen kommen, z. B. bei Brotweizen und Gemüse.
In Ackerbauregionen könne man z. B. durch die vorsichtige Anwendung von organischen Düngern, bei denen ja nur ein Teil des Stickstoffs im Anwendungsjahr angerechnet werden muss, im Boden ein Nährstoffdepot angelegt werden, lautet ihr Tipp.
Vom Staat wünscht sich Klages eine Förderung jeglicher Maßnahmen, welche der präziseren Anwendung von Düngemitteln dienen. Dies betrifft Investitionen in Lagerkapazitäten, über die allgemein geltenden sechs Monaten hinaus, die Förderung der bodennahen Aus- oder Einbringung und die genauere Ermittlung des Stickstoffs im wirtschaftseigenen Dünger (z. B. Förderung von überbetrieblichen Ausbringgeräten, die mit NIRS-Technik ausgestattet sind). Von Bedeutung ist ihrer Ansicht nach außerdem die stärkere Implementierung von Maßnahmen zur Stickstoff-Bedarfsprognose der Bestände, über Satellit, Drohne oder schleppergestützt. Damit in Zusammenhang steht eine Prognose der Bodenwassergehalte, wie sie vom Deutschen Wetterdienst geplant ist.