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EFSA lässt Wirkstoff Flufenacet nicht wieder zu - Versorgung vorerst gesichert

Flufenacet ist ein wichtiger Wirkstoff für die Unkrautbekämpfung im Herbst. Die EFSA schließt eine Wiederzulassung aber aus. Was das kurz- und mittelfristig bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das ist ein schwerer Schlag ins Kontor für Bodenherbizide: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Bayer-Wirkstoff Flufenacet (FFA) neu bewertet und festgestellt, dass FFA unter die Ausschlusskriterien der Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 fällt, was eine Erneuerung der Genehmigung für Flufenacet in Europa ausschließt.

Das dürfte mittelfristig gravierende Folgen für den Pflanzenschutz im Herbst nach sich ziehen: FFA ist ein wichtiges Mittel zur Unkrautbekämpfung, und fast die Hälfte aller Herbizide, die vor und im frühen Nachauflauf bei Getreide eingesetzt werden, enthalten FFA.

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Wie geht es nun weiter?

Im nächsten Schritt nach ihrer Neueinstufung wird die EU-Kommission einen Vorschlag für die Nichtgenehmigung von FFA ausarbeiten, über den dann die EU-Mitgliedsstaaten abstimmen. Dann sollten auch Informationen über mögliche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen vorliegen.

Aber was bedeutet das für die laufende Pflanzenschutzsaison? Wie Bayer betont, hat das Ergebnis der Wirkstoffbewertung von FFA keine Auswirkungen auf die Herbstsaison 2024. Auch wenn die finalen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen noch nicht feststehen, geht der Konzern davon aus, dass sowohl für die Frühjahrssaison als auch Herbstsaison 2025 ein Einsatz FFA-haltiger Produkte möglich sein wird. Bayer will seine Kunden auf dem Laufenden halten, sobald mehr Klarheit über mögliche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen besteht.

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