Die Bayer AG sieht sich seit der Übernahme von Monsanto vor allem in den USA mit endlosen Klagen von Glyphosat-Anwendern konfrontiert, die vereinzelt in hohen Entschädigungszahlungen mündeten. Zuletzt drehte sich der Wind aber spürbar: Nachdem bereits im Juni ein Gericht in Philadelphia eine zuvor verhängte Entschädigung von 2,24 Mrd. $ auf 400 Mio. $ abgesenkt hatte, kam es nun im selben Staat sogar zu einer Klageabweisung.
Kein Gesetzesverstoß erkennbar
Wie der Spiegel berichtet, hat ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia den Vorwurf zurückgewiesen, die Bayer-Tochter Monsanto habe gegen die Gesetze im Bundesstaat Pennsylvania verstoßen. Der Kläger – ein am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankter Gartenbauer, hatte geltend gemacht, der Konzern hätte einen Warnhinweis vor Krebs auf das Mittel anbringen müssen. Das Gericht entschied laut Spiegel.de dagegen einstimmig, dass dies nach den Bundesvorschriften über einheitliche Etiketten nicht zulässig gewesen wäre.
Wie die Süddeutsche ergänzt, hatte Bayer bereits 2021 einen ähnlichen Sieg vor einem US-Gericht erzielt. Damals hatte eine Mutter geklagt, dass die Krebserkrankung ihres Kindes auf den Unkrautvernichter zurückzuführen sei. Es gibt allerdings auch eine Reihe gegenteiliger Urteile, In einer Stellungnahme stellte Bayer daher fest: „Die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte dazu machen eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erforderlich.“
Widersprüchliche Aussagen zur Gefährlichkeit
Der Konzern hat Vorwürfe, dass Glyphosat krebserregend sei, stets zurückgewiesen. Zahlreiche internationale Behörden teilen diese Einschätzung. Kläger stützen sich dagegen oft auf den Bericht der Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO, die das Totalherbizid 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte.