Eine mit Spannung erwartete Studie der EU-Kommission bestätigt, dass neue biotechnologische Züchtungsmethoden unter das EU-Gentechnikrecht fallen sollten. Dies sei jedoch in seiner jetzigen Form ungeeignet, um die Vielfalt und die Fortschrittlichkeit aller neuen Züchtungstechniken abzubilden, so die EU-Kommission in ihrer Studie.
Studie als Reaktion auf EUGH-Urteil
Der EU-Gerichtshof (EUGH) hatte 2018 geurteilt, dass Pflanzen, deren Erbgut durch die Genomeditierung verändert wurde, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien. Der EU-Rat beauftragte daraufhin die EU-Kommission, zum Umgang mit neuen Züchtungsmethoden Klarheit zu schaffen und gegebenenfalls passendere Gesetze vorzuschlagen.
Offener Dialog zur Reform des Gentechnikrechts
Für die EU-Kommissarin für Gesundheit und Umwelt, Stella Kyriakides, zeigt die Studie, dass die neuen Züchtungsmethoden die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft erhöhen und so zur Farm-to-Fork-Strategie des EU-Green Deal beitragen können. Nun wolle die EU-Kommission in einen offenen Dialog mit EU-Bürgern, Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament treten: „Wir wollen gemeinsam klären, wie wir künftig mit diesen biotechnologischen Verfahren umgehen“, bekräftigt Kyriakides ihr Vorhaben.
Was zeigt die Studie der EU-Kommission?
- Für die EU-Kommission ist klar: Neue Züchtungsmethoden könnten zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen und Pflanzen resistenter gegenüber Krankheiten und dem Klimawandel zu machen.
- Die Autoren haben gesellschaftliche Vorbehalte gegenüber neuen Züchtungsmethoden festgestellt. Die Bedenken einiger EU-Bürger: Potentielle Auswirkungen auf Umwelt und Biodiversität; der Fortbestand gentechnikfreier Wirtschaftsweisen und die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die durch neue Züchtungsmethoden gezüchtete Pflanzen enthalten.
- Laut der EU-Kommission gibt es jedoch genauso Bedenken, die vielversprechenden Techniken nicht zu nutzen und mit den aktuellen Gesetzen ein de-facto-Verbot der neuen Züchtungsmethoden umzusetzen.
- Neue Züchtungsmethoden umfassen eine Vielzahl von Techniken, die unterschiedliche Zuchtergebnisse produzieren können. Dieser Vielfalt sollte die zukünftige Gesetzgebung gerecht werden.
- Die Studie zeigt, dass die aktuellen EU-Genetechnik-Gesetze aus dem Jahr 2001 ungeeignet für neue biotechnologische Züchtunsgmethoden sind. Laut den Autoren sollen diese nun an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt der letzten Jahr angepasst werden.
Diskussion im Agrarministerrat
Die Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten werden die Studie bei ihrem nächsten Zusammentreffen im Mai besprechen. Dann wollen sie weitere Schritte diskutieren, wie die Ergebnisse der Studie zu den neuen Züchtungsmethoden in die EU-Gesetzgebung einfließen könnten.