Die EU-Kommission hat drei gentechnisch veränderte Maissorten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Außerdem sei die Zulassung für drei Sojabohnenpflanzen und eine Baumwollpflanze erneuert worden, teilte die Kommission mit. Die Zulassung gelte für eine Dauer von zehn Jahren. Die Genpflanzen seien für den Import aus Drittländern erlaubt, nicht aber für den Anbau in der EU.
Nach Angaben der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit habe eine positive Bewertung abgegeben.
Eine der gentechnisch veränderten Maissorten soll demnach unter anderem gegen die Schädlinge Zuckerrohrbohrer und Baumwollkapselbohrer resistent sein.
Zukunft der Gentechnik im Juli
Ein Gesetzesvorschlag der Kommission sieht zudem vor, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Offiziell vorgestellt werden soll das Vorhaben jedoch erst im Juli.
Konkret bedeuten die geplanten Regeln, dass etwa Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere keinen EU-Gentechnikregeln unterliegen, wenn die dadurch entstandenen Sorten auch durch Verfahren wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Solche Züchtungen würden den Plänen zufolge unter die sogenannte Kategorie 1 der durch neue Techniken (NGT) gezüchteten Pflanzen fallen. Für die Biolandwirtschaft gelten die strengen Gentechnikregeln dem Vorhaben zufolge weiterhin.