Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat dem Entwurf für eine neue Trinkwasserrichtlinie zugestimmt und in dem Kontext einen strikteren Gewässerschutz in den Mitgliedstaaten angemahnt. Für die neue Richtlinie votierten insgesamt 73 Parlamentarier, dagegen lediglich zwei. Fünf Abgeordnete enthielten sich.
Gleichzeitig fassten die Umweltpolitiker eine Entschließung, in der eine korrekte Umsetzung der EU-Wassergesetzgebung eingefordert wird. Hierfür erteilten 68 Volksvertreter grünes Licht. Ziel der neuen Trinkwasserrichtlinie ist es, die Qualität des Leitungswassers zu verbessern, indem die Höchstgrenzen für bestimmte Schadstoffe wie Blei und schädliche Bakterien weiter verschärft werden.
Zudem soll die Verwendung von Leitungswasser zum Trinken gefördert werden, um den Eintrag von Plastikmüll in die Gewässer zu reduzieren. Zwar stimmen die Umweltpolitiker der Einschätzung der EU-Kommission zu, dass die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zweckmäßig sei und nicht überarbeitet werden müsse.
Nachdrücklich beklagt wird jedoch, dass sich die Hälfte der Gewässer in der EU noch immer in keinem guten Zustand befinde und somit die Ziele des WRRL noch nicht erreicht worden seien. Dies ist nach Ansicht der Abgeordneten hauptsächlich auf eine unzureichende Finanzierung, zu langsame Umsetzung und mangelnde Durchsetzung der entsprechenden Regeln zurückzuführen. Auch die Vorsorge- und Verursachergrundsätze würden nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Des Weiteren monieren die EU-Umweltpolitiker, dass viele Mitgliedstaaten mögliche Ausnahmen von den Brüsseler Vorgaben zu weit fassen würden. Zudem wird im Entschließungsentwurf eine bessere Integration der WRRL-Ziele in die sektorale Politik gefordert, insbesondere in die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr und Energie.
Dabei wird eine Reduzierung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln angemahnt, wobei verlangt wird, diese Ziele in die nationalen Strategiepläne im Rahmen der zuküntigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einzubauen und entsprechend umzusetzen. Ziel müsse es sein, dass alle Oberflächen- und Grundgewässer bis spätestens im Jahr 2027 einen „guten Zustand“ erreicht hätten.