Regional haben Feldmäuse auch in diesem Jahr wieder erhebliche Schäden auf Grün- und Ackerland verursacht. Allerdings waren diese bei weitem nicht so ausgeprägt, wie z. B. im Extremjahren 2020.
Welche Schäden die Feldmäuse in Sachsen-Anhalt verursachten und welche Bekämpfungsmöglichkeiten es gibt, darüber informierte kürzlich der Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V. und der Industrieverband Agrar e. V. Ende Oktober auf einem Hoftag in Oschersleben.
Kaum noch Bekämpfungsmöglichkeiten
Deutlich wurde, dass die Sorge um einen Populationsaufbau auf solch ein Extremniveau groß ist. Dazu trägt auch bei, dass in Europa lediglich Zinkphosphid als genehmigter Wirkstoff zur Kontrolle der Feldmaus zugelassen ist und integrierte Maßnahmen in den Extremjahren schlichtweg nicht ausreichen.
„Nach der letzten Massenvermehrung von Feldmäusen baut sich die Population aktuell wieder auf. Wenn wir unserer Bestände nicht schützen dürfen, wird es wieder zu Totalausfällen kommen“, erläutert Sven Borchert, 1. Vizepräsident des Bauernverbande Sachsen-Anhalt und Betriebsleiter der Landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft Oschersleben, bei der die Veranstaltung statt fand. „Die Handlungsmöglichkeiten von uns Praktikern werden maßgeblich durch die Politik vorgegeben. Diese muss praxisnahe Entscheidungen treffen, damit wir nicht im kommenden Jahr vor abgefressenen Feldern stehen.“
Dass es kaum noch Möglichkeiten zur Populationsregulierung gibt, bestätigt auch Nadine Börns, Referentin für Ackerbau und Pflanzenproduktion beim Bauernverband Sachsen-Anhalt. „Aktuell haben wir nur Zinkphosphid, das wir nur mittels Legeflinte und unter strengen Anwendungsbestimmungen ausbringen dürfen“, so die Expertin. Sie verweist auch darauf, dass gerade in Regionen in denen Hamster geschützt sind, den Feldmäusen kaum noch Paroli geboten werden kann. Dass sich die Situation künftig weiter zuspitzt, dafür könnte auch die von der GAP 2023 geforderten Mindestbedeckung über Winter sorgen. „Damit bieten wir den Feldmäuse ideale Lebensbedingungen.“
Feldmauspflug als Hoffnungsschimmer?
Hoffnung macht die „JKI-Listung“ der Köderlegemaschine „Wumaki C 3“. Mit dem Anbaugerät zur verdeckten Ausbringung von Rodentiziden konnte Sven Borchert bereits im letzten Herbst im Rahmen der Wirksamkeits- und Praxiseinsatzprüfung Erfahrungen sammeln. „Wir sind mit dem Gerät die Feldränder eines Rapsschlages abgefahren, den ich aufgrund des Mäusebefalls schon „abgeschrieben“ hatte. Scheinbar konnten wir mit der Maßnahme aber eine weitere Zuwanderung der Feldmäuse verhindern und so den Raps retten“, so der Landwirt.
Für den generellen Praxiseinsatz steht allerdings noch die Änderung der Anwendungsbestimmung NT664 aus. Diese besagt bislang, dass die Ausbringung von Mäuseködern derzeit nur mit einer Legeflinte zulässig ist. Für Nadine Börns macht es keinen Unterschied, ob die Legeflinte oder der Wumaki zum Einsatz kommt. Bei einer verdeckten Ausbringung seien weder Vögel noch Feldhamster einem Risiko ausgesetzt. Für die Landwirte stelle so ein Gerät jedoch eine enorme Arbeitserleichterung dar. Jetzt sei die Politik am Zug, die Auflage NT664 anzupassen – die Zeit drängt.