Bayer hat sich zu der Überprüfung von flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln geäußert und betont, dass die Sicherheit seiner Produkte immer an erster Stelle stehe. Alle von Bayer angebotenen Produkte seien sicher für Mensch und Umwelt, wenn sie entsprechend der Anwendungshinweise verwendet werden, heißt es in einer Mitteilung.
Prinzipiell bewerte Bayer alle neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sorgfältig und melde den zuständigen Behörden transparent alle sicherheitsrelevanten Daten.
Routinemäßige Verfahren der EU durchlaufen
Flufenacet durchläuft derzeit das routinemäßige Verfahren zur Prüfung der möglichen Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung in der EU, so Bayer weiter. Parallel dazu führe derzeit die Europäische Chemikalienagentur ECHA ein Standardüberprüfungsverfahren durch, das zu einer neuen harmonisierten Einstufung führen kann. "Wir arbeiten mit den Behörden zusammen und stellen alle erforderlichen Informationen bereit, um die Sicherheit unserer Pflanzenschutzprodukte zu gewährleisten. Dies beinhaltet auch Erkenntnisse über Abbauprodukte unserer Pflanzenschutzmittel."
Am 11.10.2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bayer darüber informiert, alle FFA-haltigen Pflanzenschutzmittelzulassungen zu überprüfen. Das BVL räumt Bayer bis zum 11.11.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. Nach Ablauf dieser Frist und Würdigung der Stellungnahme, ist mit einer Reaktion des BVL zu rechnen. Der genaue zeitliche Ablauf und Schlussfolgerungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen.
Seit 20 Jahren sicher im Einsatz
Flufenacet ist ein Herbizid-Wirkstoff, der in Europa seit über 20 Jahren sicher verwendet wird. Er hilft Landwirten bei der Kontrolle von Unkräutern in den zugelassenen Kulturen, vor allem von Gräsern wie zum Beispiel Ackerfuchsschwanz, Windhalm und Weidelgras.
Flufenacet-haltige Produkte werden nicht nur durch Bayer angeboten, sondern auch von mehreren anderen Anbietern. Die im Markt von Bayer angebotenen Flufenacet-haltigen Herbizide verfügen über eine reguläre Zulassung und dürfen nach wie vor und bis auf weiteres angewendet werden.
Zwei Schreiben des BVL deuteten dagegen zuletzt darauf hin, dass die Behörde offenbar den Widerruf der Zulassung aller flufenacethaltiger Pflanzenschutzmittel beabsichtigt.