Zahlreichen Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe bestimmte als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnete Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in die Umwelt freisetzen, droht womöglich ein Widerruf der Zulassung. Denn der zur Gruppe der PFAS gehörende Stoff Trifluoressigsäure (TFA) steht im Verdacht, für den Menschen gesundheitsschädlich zu sein. TFA ist wiederum ein Abbauprodukt zahlreicher Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die vor allem in Herbiziden und Fungiziden Anwendung finden. Zur Einordnung: TFA ist laut Umweltbundesamt ein Abbauprodukt von mehreren Stoffen. So enthalten z.B. Kältemittel in Klimaanlagen sog. halogenierte Stoffe, deren Abbau in der Atmosphäre TFA freisetzen.
Deutscher Antrag
Hintergrund ist ein Antrag, den Deutschland im Frühjahr 2024 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichte. Dieser sieht die Einstufung von TFA als reproduktionstoxisch vor.
Das für die Pflanzenschutzmittelzulassung zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geht davon aus, „dass eine Einstufung als reproduktionstoxisch kommen und entsprechende Auswirkungen haben wird“, teilte ein Sprecher der Behörde gegenüber AGRA Europe mit. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) schätzen TFA als gesundheitsschädlich sowie in der Umwelt persistent und mobil ein.
Sollte sich die Einstufung als reproduktionstoxisch bestätigen, so gälte TFA als sogenannter „relevanter Metabolit“ im Grundwasser, was wiederum strenge Grenzwerte zur Folge haben würde. Das pikante dabei: Laut UBA werden die dann für TFA geltenden Grenzwerte von 0,1 µg/l im Grundwasser bereits heute in fast allen Messstellen überschritten. Auch der zuletzt veröffentlichte Pflanzenschutzmittelbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die Belastung des Grundwassers mit dem bislang als „nicht-relevanter Metabolit“ geltenden TFA bestätigt.