Pflanzenschutzmittel durchlaufen in der EU und in Deutschland strenge Zulassungsverfahren. Auch Parallelimporte müssen genehmigt werden – der Inhalt muss identisch mit dem Referenzprodukt sein.
Das Herbizid Zako z.B. ist ein Parallelhandelsmittel von Bandur. Es wurde ebenso wie das Referenzprodukt im Vorauflauf für die Anwendung gegen Ungräser und Unkräuter in z.B. Kartoffeln, Zwiebeln, Ackerbohnen, Futtererbsen und verschiedenen Gemüsekulturen (inkl. Kräuter) genehmigt.
Setzen Sie Zako nicht ein!
Allerdings stimmt die Zusammensetzung des Mittels Zako mit der Genehmigungsnummer (GP-Nr.) 034145-00/039 und der Chargennummer 20230216 nicht. Anstatt des erforderlichen Wirkstoffs Aclonifen seien andere Wirkstoffe enthalten, berichten Kreise aus der Offizialberatung.
Damit ist dieses Mittel illegal in den Verkauf gelangt – die teils noch unbekannte Zusammensetzung hat kein Zulassungsverfahren durchlaufen. Wer die genannte Chargennummer unwissentlich einsetzt, riskiert unkalkulierbare Schäden an den Kulturen. Das Herbizid darf keinesfalls angewendet werden, warnt die Beratung.
Haben Sie das Mittel mit der Chargennummer eingesetzt oder sogar noch auf dem Hof?
Melden Sie sich dazu unter friederike.mund@topagrar.com