Bayern verstärkt laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber den Schutz des Kiebitz und anderer Feldvogelarten in der Agrarlandschaft. So würden sich neue Fördermaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ab 2023 besonders dem Erhalt dieser heimischen Vogelart widemen. Auch ein gemeinsames Projekt mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) habe das gleiche Ziel.
Der Kiebitz, der früher häufig auf Wiesen, Weiden und im offenen, flachen und feuchten Dauergrünland vorkam, ist massiv im Bestand zurückgegangen und heute vor allem auf Ackerflächen zu finden. Der Bestand in Bayern wird aktuell auf weniger als 3.000 Brutpaare geschätzt. Aus diesem Grund unterstütze das Landwirtschaftsministerium das überregionale Projekt „Vanellus vanellus muss ein Bayer bleiben“ des LBV in den nächsten drei Jahren mit insgesamt 450.000 €.
Eines der wichtigen Kernelemente bestehe darin, die Kommunikation zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, den Naturschutz- und der Landschaftspflegeverbänden, den Behörden wie der Wildlebensraumberatung und der Jägerschaft zu verbessern. Ziel sei es, die Kiebitz-Schutzmaßnahmen einerseits bekannter zu machen und gleichzeitig alle Beteiligten dafür zu motivieren.
Prämien für Feldvogelinseln und verpätete Aussaat
Flankierend werden im neuen bayerischen Kulturlandschaftsprogramm ab dem kommenden Jahr zwei Fördermaßnahmen zum Schutz des Kiebitz angeboten: Zum einen die sogenannten Feldvogelinseln in bestellten Ackerflächen mit einer Größe von 0,5 bis 2 ha. Die Feldvogelinseln selbst dürfen vom 15. März bis zum 30. Juni nicht bewirtschaftet werden.
Die zweite Maßnahme honoriert eine verspätete Aussaat. Auf diesen Ackerflächen darf vom 15. März bis zum 20. Mai der Boden nicht bearbeitet werden. Auf beiden Flächen können dann nicht nur der Kiebitz, sondern auch das Rebhuhn und die Feldlärche ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.