Bei Entscheidungen zu Pflanzenschutzmitteln tun sich die EU-Mitgliedstaaten weiterhin sehr schwer. Das gilt auch für den Insektizidwirkstoff Sulfoxaflor.
Zum Antrag der Europäischen Kommission auf ein Verbot der Anwendung dieses Wirkstoffs im Freiland fand sich am vergangenen Donnerstag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) weder eine qualifizierte Mehrheit dafür noch dagegen.
Nichtsdestoweniger forderte die Brüsseler Behörde mit Blick auf die nun folgende Abstimmung im Berufungsausschuss, dass die Mitgliedstaaten ihrem Vorschlag, die Ausbringung von Sulfoxaflor in Zukunft nur noch in Gewächshäusern zuzulassen, doch noch zuzustimmen. Sollte es erneut keine Mehrheit für oder gegen das Vorhaben geben, hat die Kommission allerdings die Möglichkeit, das Verbot in Alleinregie zu beschließen.
Sulfoximine für Hummeln schädlich
Bei Sulfoxaflor handelt es sich um einen Insektizidwirkstoff aus der Gruppe der Sulfoximine, der - ähnlich wie die für die Freilandanwendung verbotene Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide - bestimmte Rezeptoren von Insekten blockiert.
Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides verwies auf Einschätzungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2020. Diese zeigten, dass die Verwendung von Sulfoxaflor im Freien für Hummeln und Solitärbienen schädlich sein könne.
Schon im Jahr 2014 hatte die EFSA festgestellt, dass beim Freilandgebrauch von Sulfoxaflor ein hohes Risiko für Honigbienen „nicht ausgeschlossen“ werden könne. Erstmals genehmigt wurde der Einsatz dieses Insektizidwirkstoffs in der Europäischen Union im August 2015.
In Deutschland gegen Blattläuse und Weiße Fliege zugelassen
Unter anderem sind seit Dezember 2018 in Deutschland Pflanzenschutzmittel, die Sulfoxaflor enthalten, gegen Blattläuse und Weiße Fliege im Gemüse und Zierpflanzenbau zugelassen. Seit Juli 2018 dürfen in Österreich entsprechende Mittel gegen Blattläuse im Getreideanbau zum Einsatz kommen. In Frankreich ist dagegen die Anwendung von Sulfoxaflor seit Anfang 2020 nicht mehr erlaubt.
Umweltschützer warnen seit längerem vor der Nutzung dieses Insektizids, da der Wirkstoff auch den Blütennektar und die Pollen belaste.