Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet noch an den Vorschriften für den Pflanzenschutz, die die Bundesregierung im Aktionsprogramm Insektenschutz vereinbart hatte. Dass das Bundesumweltministerium (BMU) bereits seine Teile für ein Insektenschutzgesetz im Entwurf fertig hat, ficht es nicht an. „Wir können nicht zeitgleich Gesetzentwürfe vorlegen, weil die Gesetze miteinander zu tun haben“, sagte Klöckner am Mittwochmittag vor Journalisten in Berlin.
BMEL prüft noch Auswirkungen auf den Vertragsnaturschutz
Bevor das BMEL neue Pflanzenschutzvorschriften niederschreibe, brauche es eine Folgenabschätzung, betonte Klöckner erneut. „Wir haben den Landwirten zugesagt, dass wir sie mit an Bord nehmen“, sagte Klöckner. Deshalb würden die Vorhaben für den Pflanzenschutz, die die Bundesregierung im Herbst 2019 im Agrarpaket vereinbart hatte, noch weiter auf ihre Auswirkungen überprüft. Als Beispiel fügte Klöckner an, dass die Verbote für Pflanzenschutzwirkstoffe in Naturschutzgebieten noch mit dem Vertragsnaturschutz überein gebracht werden müssten. „Wenn wir ordnungsrechtlich etwas vorschreiben, fallen viele Förderungen weg“, sagte Klöckner.
Abstimmung mit Farm-to-Fork Reduktionszielen
Außerdem fügte Klöckner an, dass die Vorhaben auch mit dem zwischenzeitlich von der EU-Kommission vorgelegten Ziel einer Pflanzenschutzreduzierung von 50% aus der Farm-to-Fork-Strategie abgeglichen werden müssten. Da fehle es noch an Definitionen, so Klöckner weiter.
BMU setzt BMEL mit Zeitplan unter Druck
In der vergangen Woche hatte das BMU seine Teile für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt und in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gegeben. Darin schreibt es Gewässerabstände für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von zehn Metern und bei Begrünung von fünf Metern vor. Außerdem präsentierte es Verschärfungen im Bundesnaturschutzgesetz für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen sowie Vorgaben und Verbote für die Eindämmung der Lichtverschmutzung. Mit der Äußerung bis Oktober einen Kabinettsbeschluss herbeiführen zu wollen, hatte das BMU Druck auf das BMEL ausgeübt, ebenfalls seine Änderungen in der Pflanzenschutz Anwendungsverordnung für den Insektenschutz fertig zu stellen.
Glyphosat-Minderungsstrategie weiterhin aktuell
Keinen Hehl machte Klöckner heute daraus, dass sie ihre Glyphosat-Minderungsstrategie noch umsetzen wolle. Diese könne sie jederzeit hervor holen, sagte sie. Klöckner hatte im Frühling 2018 die Minderungsstrategie in Eckpunkten vorgelegt und darin das im Koalitionsvertrag vereinbarte Aus für die Anwendung von Glyphosat ab dem Jahr 2023 hineingeschrieben. Zuvor solle es Verbote für private Gärten und öffentliche Flächen sowie ein Ausschluss in Naturschutzgebieten und an Hecken geben. Klöckner fügte hier heute auch das Verbot der Anwendung an Gewässerrandstreifen an, das im letzte Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf des BMU steht. Hinzu kommen Einschränkungen für die Vorsaat-, die Stoppelbearbeitung und die Sikkation. Einen fertigen Gesetzentwurf aber gibt es dazu bisher nicht. Klöckner geht davon aus, dass Glyphosat in der EU nicht noch einmal über 2023 hinaus zugelassen werde.