Ende 2022 hatte die EU-Kommission entschieden, die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat bis zum 15.12.2023 zu verlängern. Die Bewertungen von ECHA und EFSA liegen inzwischen vor, sodass die Europäische Kommission nun einen Verordnungsentwurf vorlegen wird.
Landwirtschaftskammer warnt
Die Vertreter der Mitgliedstaaten stimmen spätestens am 15.12.23 im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel darüber ab. Wird eine qualifizierte Mehrheit erreicht, folgt die EU-Kommission in der Regel dieser Entscheidung, erinnert die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Aber: Unabhängig der EU-Entscheidung gilt in Deutschland seit dem 7. September 2021 die 5. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. In dieser ist im §9 für den Wirkstoff Glyphosat ein generelles Anwendungsverbot ab dem 1. Januar 2024 festgelegt (siehe Auszug). Es wird dann keine Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen geben. Restmengen müssen fachgerecht entsorgt werden.
Gesetzt den Fall, dass die Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene verlängert wird, muss in Deutschland die Pflanzenschutzanwendungsverordnung angepasst werden. Dies ist kurzfristig kaum möglich, daher wäre der Einsatz von Glyphosat –nach jetzigem Stand- ab dem 01.01.2024 verboten.