Eine Mehrheit der Bundesländer sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine detaillierte Stellungnahme zum weiteren Umgang mit dem Herbizidwirkstoff Glyphosat. In seiner Empfehlung für eine Stellungnahme des Bundesrats zu einer EU-Mitteilung über die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ sprach sich der Agrarausschuss der Länderkammer vergangene Woche lediglich dafür aus, den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken.
Ziel müsse es dabei sein, die Anwendung „so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ eine „systematische, EU-rechtskonforme Minderungsstrategie“ für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel vorzulegen, die wirksame und umweltverträgliche Alternativen aufzeige.
Ausdrücklich unterstützt wird das Vorhaben, gemeinsam Alternativen zum Glyphosateinsatz im Rahmen einer Ackerbaustrategie zu entwickeln. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigten Ackerbaustrategie sei mit der Landwirtschaft vorzunehmen und adäquat mit Fördermitteln vor allem zugunsten des Insektenschutzes zu untersetzen.
Nicht Stellung nehmen wird die Länderkammer zu den vorliegenden Entschließungsanträgen der Länder Thüringen und Bremen auf der einen sowie des Saarlandes auf der anderen Seite. Beide Anträge fordern einen konkreten Fahrplan für den Glyphosatausstieg. Der Agrarausschuss beschloss, von Empfehlungen abzusehen. Zur Begründung machte der Ausschuss weiteren Beratungsbedarf geltend. Offenbar will man abwarten, wie die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte „systematische Minderungsstrategie“ für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel angehen will.