Der Bundesrat soll am 18.September den Weg dafür freimachen, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung mit allen Tierarten) ab den 01.10.2020 genutzt werden können. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus will die Möglichkeit schnell in seinem Land umsetzen, teilte er diese Woche mit.
Er habe den Bund bereits im Juni darum gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, sagte er. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bereitet dafür derzeit die entsprechenden Verordnungen vor.
„Ich bin zuversichtlich, dass die Nutzung dieser Flächen ab dem 01.10.2020 für die Futternutzung für ganz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben werden kann. Damit hätten dann 1247 Landwirte die Möglichkeit 80.200 ha dieser ökologischen Vorrangflächen für die Futterwerbung zu nutzen“, sagte Minister Backhaus. Eine Anzeige mit Angabe der Parzellen, auf denen die Untersaaten bzw. Zwischenfrüchte genutzt werden, werde aber erforderlich sein, heißt es im Landwirtschaftsministerium in Schwerin.
Die Bundesregierung will den Ländern auch 2020 wieder erlauben, Ausnahmen für die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu erteilen. Wegen des Futtermangels auf Grund der Trockenheit hatte es diese Möglichkeit bereits 2018 und 2019 geben. Dabei handelt sich nur um ÖVF-Flächen, die mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten bestellt sind. Zugelassen sind dann eine Beweidung sowie Schnittnutzung bis Ende des Jahres. Die Schnittnutzung soll sogar bis15. Februar 2021 möglich sein. Auf solchen ÖVF ist normalerweise eine Nutzung aus „Umweltinteresse“ unzulässig und lediglich eine Beweidung mit Ziegen und Schafen erlaubt.