Der Nabu und der Zweckverband Landeswasserversorgung hatten sich per Klage u.a. auf den Umweltinformationsanspruch berufen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bejahte in zweiter Instanz den Anspruch auf Daten über die Pflanzenschutzanwendungen. Das Argument der Behörden, dass die Daten ja gar nicht vorlägen, sondern nur bei den Landwirten abrufbar seien, ließen die Richter nicht gelten.
Nun muss das Land das Urteil umsetzen. Dazu wollen die Behörden in 60 Naturschutz- und drei Wassereinzugsgebieten die Pflanzenschutzdaten bei den Landwirten abfragen, so das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart. Die Daten würden dann anonymisiert, aber teils schlaggenau geliefert, so das Ministerium.
Durch die Entscheidung wird der Zugang zu Umweltinformationen weiter ausgebaut. Auch andere Bundesländer müssen sich auf Anfragen einrichten, so die Einschätzung von Anne-Maria Helber, Juristin und Referentin im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: „Alles, was als Umweltinformation gilt und bei den Behörden vorliegt, muss nach Umweltinformationsgesetz seit längerem für Interessierte zugänglich sein. Neu an diesem Urteil ist aber die Klarstellung, dass selbst Informationen herauszugeben sind, die zunächst nicht in der Behörde vorliegen, sondern lediglich jederzeit auf den Höfen für die Behörden abrufbar sind.“ Für Landwirte und Behörden bedeute das noch mehr Bürokratie.
Der Nabu fordert nun eine Regelung zur Veröffentlichung der Einsatzdaten. Er hat bereits in zehn weiteren deutschen Bundesländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzanwendungen beantragt