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Regierungswechsel Gemeinsame Marktordnung der EU Umnutzung von Stall und Scheune

Endspurt

Neuer Gesetzesvorschlag zu neuen gentechnischen Verfahren bald fertig

2022 will die EU-Kommission den überarbeiteten Rechtsrahmen für die neuen gentechnischen Verfahren und aus diesen Pflanzen hergestellte Lebens- und Futtermittel vorlegen.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach derzeitigem Stand peilt die Europäische Kommission die Verabschiedung neuer Regeln von mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugten Pflanzen für das zweite Quartal 2023 an. Darauf weist der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, hin.

Häusling warnte erneut vor einem Verlust der Wahlfreiheit. „Zieht die EU-Kommission ihren angekündigten Plan durch, so wird es schon in ein paar Jahren nicht mehr möglich sein, Gentechnikprodukte zu vermeiden“, so der Grünen-Politiker.

Nach seinen Angaben soll schon im nächsten Jahr ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden, der Gentechnikpflanzen, bei denen kein artfremdes Erbgut eingebaut wird, von der Regulierung nach dem EU-Gentechnikrecht ausnimmt. Damit würden die Risikoprüfung, Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit für entsprechend verändertes Saatgut entfallen, erklärte Häusling. Landwirte hätten dann keine Möglichkeit mehr, sich für „gentechnikfreies“ Saatgut oder Futtermittel zu entscheiden, und Verbrauchern würde die Wahlfreiheit für „gentechnikfreie“ Lebensmittel genommen.

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