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Gegen Blattläuse

Neues Insektizid "Nufarm Carnadine" erhält Notfallzulassung für Zuckerrüben

Ab 15. März ist Carnadine in Zuckerrüben und Futterrüben vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss (BBCH 12 – 39) einsetzbar.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Nufarm Deutschland GmbH hat für das Produkt Carnadine eine Notfallzulassung nach Art. 53 der europäischen VO (EG) Nr. 1107/2009 für die Indikation gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben und Futterrüben erhalten. Der Zulassungszeitraum beträgt 120 Tage ab dem 15. März 2023 bis zum 12. Juli 2023.

Das Insektizid Carnadine ist eine Flüssigformulierung, die auf dem Wirkstoff Acetamiprid (200 g/l) beruht, der in der EU bis 2033 zugelassen ist. Carnadine stellt mit seiner systemischen, langanhaltenden Wirkung eine wirksame Alternative zu Pyrethroiden dar, welche stark resistenzgefährdet sind.

Die Aufwandmenge pro Behandlung beträgt 0,25 l/ha. Es sind zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen zugelassen. In Zuckerrüben und Futterrüben ist Carnadine vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss (BBCH 12 – 39) einsetzbar. Es ist eine Wartezeit von 35 Tagen zu berücksichtigen. Carnadine wird als nicht bienengefährlich bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr eingestuft (B2).

Nufarm erwartet die reguläre Zulassung von Carnadine im Laufe des Jahres 2023.

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