Die Notfallzulassung für Promanal HP (Wirkstoff Paraffinöl) gegen Blattläuse als Virusvektoren gilt vom 20. April bis zum 18. August. In Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) darf man es zweimal zwischen BBCH 10 und BBCH 24 mit 3,5 l/ha und einem Abstand von mindestens drei Tagen oder zweimal zwischen BBCH 25 und BBCH 91 mit 7,0 l/ha und einem Abstand von mindestens sieben Tagen ausbringen. Die zugelassene Menge wird auf 94.000 l ausreichend für etwa 9.000 ha Pflanzkartoffeln begrenzt.
Zu beachten ist die Gewässerauflage NW607-1. Sie besagt, dass selbst bei einer Abdriftminderung von 90 % ein Gewässerabstand von 15 m zur Böschungsoberkante einzuhalten ist.
Außerdem wird das Mittel als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Damit ist ein Einsatz in Naturschutzgebieten nicht möglich (NN410).
Mit Bakterien gegen Kartoffelkäfer
Das Mittel Novodor FC (Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. Tenebrionis Stamm NB 176) hat eine Notfallzulassung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers, primär im ökologischen Landbau, erhalten. Sie gilt vom 20. April bis zum 17. August. Die zugelassene Menge von 74.000 l reicht für 6.000 ha Kartoffelfläche.
Novodor FC darf man viermal mit 5,0 l/ha im Abstand von fünf Tagen bei Befallsbeginn (ab Schlüpfen der ersten Larven, L1 bis L4) im BBCH-Stadium 31 bis 79 einsetzen. Es gilt der länderspezifische Mindestabstand zu Gewässern.
Sowohl das Promanal HP als auch das Novodor FC sind als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) und haben keine Wartezeit. Weitere Details zu den Notfallzulassungen finden Sie unter www.bvl.bund.de