Wegen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt im Frühjahr 2020 gegen sieben Großhändler von Pflanzenschutzmitteln Bußgelder in Höhe von mehr als 154 Mio. € verhängt. Beteiligt am Kartell waren: die Agravis Raiffeisen AG aus Hannover/Münster, die Agro GmbH & Co. KG aus Holdorf, die BayWa AG aus München, die BSL GmbH & Co. KG aus Kiel, die Getreide AG aus Hamburg, die Raiffeisen Waren GmbH aus Kassel, die ZG Raiffeisen eG aus Karlsruhe und die Beiselen GmbH aus Ulm.
Realistische Ansprüche für 2005 bis 2015
Viele Landwirte fragen sich nun, ab wann sie wegen der überhöhten Preise Schadensersatz fordern können. Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch aus Rostock erläutert, dass jeder vom Kartell betroffene Landwirt dem Grunde nach schon jetzt seine Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
„Allerdings warten wir derzeit auf den Fallbericht des Bundeskartellamtes. Unsere Hoffnung ist, dass das Kartellamt darin Aussagen über die Höhe der unlauteren Preisaufschläge macht, diese etwa mit einem Zuschlag von 15 bis 28 % auf den ohne Kartell realisierbaren Preis angibt. Dies würde die Ermittlung der konkreten Höhe des einzelnen Anspruchs sehr erleichtern“, so Dr. Hänsch.
Realistische Ansprüche sieht er, vor allem vor dem Hintergrund der Beweissituation nur für die Jahre 2005 bis 2015. Ansprüche aus Pflanzenschutzkäufen nach 2010 verjähren grundsätzlich frühestens 2025. Ansprüche aus vorhergehenden Käufen können schon verjährt sein oder im Januar 2021 verjähren. Durch die ersten Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Jahr 2015 wurde die Verjährung bereits gestoppt.
„In Mecklenburg-Vorpommern hoffen die Landwirte auf einen Schadensersatz von ca. 10 €/ ha und Jahr. Für die zehn Jahre wäre also ein Betrag von 100 €/ha fällig“, berichtet Dr. Hänsch.