Präzise Züchtungsmethoden wie die Genschere CRISPR/Cas versprechen einen gezielten Zuchtfortschritt, bei den rechtlichen Rahmenbedingungen dazu sieht der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) aber noch erheblichen Klärungsbedarf.
„Patentschutz auf eine Züchtungsmethode ist für uns juristisches Neuland“, räumt die BDP-Vorsitzende Stephanie Franck im Interview mit AGRA-EUOPE ein. Schwierig werde es für Pflanzenzüchter immer dort, wo das Patentrecht eine direkte Berührung mit dem Züchtungsprozess bekomme, vor allem mit den neu entwickelten Pflanzen. Hier durchliefen die Züchterhäuser gerade eine Lernphase, berichtete Franck.
Im Gemeinschaftsprojekt „PILTON“ sollen deshalb jetzt patentrechtliche Fragen praktisch durchexerziert werden. Geklärt werden soll unter anderem, wie die Genome-Editing-Technologie CRISPR/Cas angesichts bestehender Schutzrechte genutzt werden kann, besonders auch von den kleinen und mittelständischen Züchterhäusern.
„Es muss auf jeden Fall erlaubt sein, mit patentiertem Pflanzenmaterial weiter zu kreuzen und zu züchten. Und zwar nicht nur zu Forschungszwecken, sondern auch kommerziell“, stellt Franck den Standpunkt des BDP im Interview klar.
Kultur mit Symbolkraft
Im Rahmen von „PILTON“ haben sich der BDP-Vorsitzenden zufolge fast 60 deutsche Pflanzenzüchtungsunternehmen zusammengeschlossen, um Weizen mit Hilfe der Genschere gezielt mit einer Pilztoleranz ausstatten. Der Weizen hat für die studierte Agrarwissenschaftlerin große Symbolkraft: Seine Genetik sei komplex, und Winterweizen für die Landwirte in Deutschland oft das wichtigste Fruchtfolgeglied. Über das daraus gebackene Brot habe der Weizen aber auch eine große Bedeutung für den Verbraucher.
Mit „PILTON“ setzten die beteiligten Züchterhäuser voll auf Transparenz: „Bewusst haben wir in einer sehr frühen Projektphase begonnen darüber zu informieren, was wir vorhaben und wie wir vorgehen“, so Franck.
Für die Landwirte ändert sich der BDP-Vorsitzenden zufolge durch den Einsatz der neuartigen Züchtungstechnologien in rechtlicher Hinsicht nichts. Der Nachbau sei im Patentrecht identisch geregelt wie im Sortenschutzrecht. „In der Praxis macht es deshalb für den Landwirt keinen Unterschied, ob eine Sorte unter Patent- oder unter Sortenschutz steht“, hob Franck hervor.