Die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer neuerlichen Änderung der Düngeverordnung zeichnet sich immer deutlicher ab. Die beiden Staatssekretäre des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens und Jochen Flasbarth, zeigten sich nach dem heutigen Düngegespräch mit Vertretern der Länder und von Verbänden sowie mit Parlamentariern der Koalitionsfraktionen zuversichtlich, dass man kurzfristig die noch verbliebenen offenen Punkte klären werde.
Eine Beteiligung des Bundeskanzleramts werde dafür aller Voraussicht nicht benötigt, so Aeikens und Flasbarth. Wie vorgesehen werde die Bundesregierung noch im Juni ihre Vorschläge in Brüssel vorlegen.
Ausnahmen bei 20%-Vorgabe
Die offenen Punkte beziehen sich auf die Ausnahmen von der für die roten Gebiete vorgesehenen Verringerung der Düngung um 20 % gegenüber dem Pflanzenbedarf. Das Umweltressort hat vorgeschlagen, dass Betriebe, die im Durchschnitt ihrer Flächen nicht mehr als 170 kg pro Hektar organischen Stickstoff düngen, von der 20 %-Vorgabe ausgenommen werden sollen. Davon profitieren würden vornehmlich Ökobetriebe. Für Betriebe, die organischen und mineralischen Stickstoff düngen, soll die Grenze hingegen bei 140 kg Stickstoff je Hektar liegen.
Herbstdüngung zulässig?
Ebenso besteht ein Dissens zwischen den Ressorts bei den Ausnahmen vom Verbot der Herbstdüngung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eine Düngung von Winterraps zulassen, wenn laut Nmin-Probe weniger als 45 kg Stickstoff pro Hektar pflanzenverfügbar sind. Das soll dem Agrarressorts zufolge auch für die Düngung von Zwischenfrüchte gelten. Nicht mehr diskutiert wird hingegen darüber, dass der 20 %-Abschlag nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, schlagbezogen vorgeschrieben, sondern im Durchschnitt der Flächen des Betriebes gelten soll. Einig ist man sich darin, dass Dauergrünland von der 20 %-Regelung ausgenommen werden soll.