Rheinland-Pfalz hat Landwirten in weiteren Regionen erlaubt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Hinzugekommen sind nun Flächen im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Westerwaldkreis und Worms.
„Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung ökologischer Vorrangflächen wollen wir dazu beitragen, die Gefahr eines Futterengpasses für die betroffenen Landwirte zu verringern“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Damit reagiert der Minister auf die zunehmende Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.
Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte der Minister mit. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, bestehende Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen.