Die EU-Kommission hat bekanntlich der Bundesregierung mitgeteilt, dass sie die Maßnahmen zur Nitratreduktion im Grundwasser in Deutschland für nicht ausreichend hält. Die Bundesregierung arbeitet daher derzeit ein neues Konzept zur Ausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete aus und hat bis Mitte Februar Zeit, die Forderungen der EU-Kommission umzusetzen sowie vorzulegen, informiert der Thüringer Bauernverband.
Das neue, mit der EU abgestimmte Verfahren muss anschließend im Bundesrat verabschiedet werden. Im Anschluss werden die Länder die belasteten Gebiete mit einer Änderung der Landesverordnungen erneut ausweisen. Nach derzeitigen Abschätzungen der Bauernverbände wird die bevorstehende Änderung in der Gebietskulisse zu einem Flächenzuwachs und einer Verschiebung der roten Gebiete führen. Details sind dazu nicht bekannt.
Derzeit kann nicht beurteilt werden, inwieweit ein neues Modell zur Ausweisung der belasteten Gebiete die geografischen und klimatischen Gegebenheiten der ostdeutschen Bundesländer als Trockenregion berücksichtigen kann und wird, heißt es dazu aus Erfurt.
Besonderheiten beachten
Aufgrund dessen haben die ostdeutschen Landesbauernverbände vergangene Woche in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir und Bundesumweltministerin Lemke auf die geringen Jahresniederschläge und die daraus resultierenden geringen Sickerwasserraten hingewiesen.
Während hohe Jahresniederschläge durch Verdünnungseffekte zu geringeren Nitratkonzentrationen im Sickerwasser führen, kann es in den niederschlagsarmen Gebieten dazu führen, dass es durch vergleichsweise geringe Nitrataustragsmengen zu einer schnelleren Überschreitung der Schwellenwerte kommt.
Weiterhin wird eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise und ein Ausbau des Messnetzes gefordert. Durch eine bessere Dichte und Verteilung der Messstellen können die Gebiete differenzierter betrachtet werden.
Nochmals soll auf das Ertrags- und Qualitätsmonitoring Rote Gebiete des DBV hingewiesen werden. Dazu werden möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die Flächen innerhalb und außerhalb der Roten Gebiete bewirtschaften.
Ziel ist es einen Überblick über die Auswirkungen auf die Erträge und Qualitäten durch die neue Düngeverordnung bei ausgewählten Ackerkulturen zu erhalten. Neben der besseren Quantifizierung der finanziellen Verluste in den betroffenen Gebieten, soll eine umfangreiche Argumentationsgrundlage für Diskussionen um die Düngeverordnung, Anpassung der Gebiete oder entsprechender finanzieller Entschädigung geschaffen werden. Auch wenn mit dem Monitoring die Düngeverordnung nicht kurzfristig ausgehebelt werden kann, so ist es für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte eine Möglichkeit, einen Beitrag für eine fundierte Argumentation gegenüber Politik und Gesellschaft zu leisten.