Die Europäische Kommission hat die zulässigen Rückstandhöchstgehalte für Quecksilber bei einigen Erzeugnissen angehoben. Die entsprechende Verordnung setzt neue Grenzwerte für Schalenfrüchte, frische Kräuter und Pilze.
Der bisherige Rückstandhöchstgehalt lag in der Regel für Obst und Gemüse bei 0,01 mg Quecksilber pro Kilogramm. Nun erfolgte eine Anhebung für Schalenfrüchte auf 0,02 mg/kg sowie für frische Kräuter auf 0,03 mg/kg. Der zulässige Grenzwert für Kulturpilze und wilde Pilze ist auf 0,05 mg/kg angehoben worden. Eine Ausnahme dazu gilt für Steinpilze; hier darf der maximal erlaubte Rückstand von Quecksilber 0,9 mg pro Kilogramm betragen.
Die Rückstandshöchstgehalte werden weiterhin im EU-Pflanzenschutzrecht geregelt, obwohl die betreffenden Belastungen mit diesem Schwermetall laut Angaben der EU-Kommission eindeutig auf Umweltkontaminationen zurückzuführen sind. Experten zufolge gehen diese vor allem auf Emissionen aus Kohlekraftwerken, aber auch auf Altlasten aus dem Bergbau bei der Edelmetallgewinnung zurück.