Der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, hat dazu aufgerufen, die Zeit bis zum Inkrafttreten der vorgesehenen Verschärfungen für die Düngung in Roten Gebieten zum 1. Januar 2021 dazu zu nutzen, die Binnendifferenzierung voranzubringen.
Der in letzter Minute mit Brüssel ausgehandelte Kompromiss sorge dafür, dass das Verbot der Herbstdüngung erst ab Herbst 2021 eingehalten werden müsse, so dass wichtige Zeit gewonnen sei, schreibt Schwarz in der aktuellen Ausgabe des „Bauernblattes Schleswig-Holstein“. Nun müssten Bund und Ländern mit Hochdruck die Grundlagen für die Binnendifferenzierung schaffen und diese dann umsetzen, damit die Belastungen für die Landwirte so weit wie möglich begrenzt werden könnten. Dazu seien die Länder schon durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet.
Laut Schwarz ist in den Vorentwürfen der Verwaltungsvorschrift zur Binnendifferenzierung vorgesehen, durch eine Modellierung die Ein- und Austräge zu erfassen und dabei bis auf die kleinstmögliche Flächeneinheit des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) zu gehen - in Schleswig-Holstein bis auf Feldblockebene - und danach die Gebiete zu differenzieren.
Der Verbandspräsident betont, dass die Fristverlängerung nun auch mehr Zeit gebe, juristische Schritte gegen die Düngeverordnung und die Umsetzung in den Ländern zu prüfen und vorzubereiten. Ein Ansatzpunkt scheine nach bisherigem Stand schon die Tatsache zu sein, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung der strategischen Umweltprüfung noch nicht abgeschlossen und bewertet gewesen sei, als man das Rechtssetzungsverfahren zur Düngeverordnung mit der Zuleitung an den Bundesrat begonnen habe.
Messstellenkritik übermittelt
Angesichts der Unvermeidbarkeit der Novellierung der Düngeverordnung sei der Erweiterte Landesvorstand des Bauernverbandes Schleswig-Holstein der Meinung, dass eine Verabschiedung mit dem Kompromiss die bessere Wahl gewesen sei, schreibt Schwarz. Bei einer späteren Verabschiedung des Verordnungsentwurfs im Mai oder Juni wäre die Verordnung umgehend auch in den Roten Gebieten in Kraft getreten.
Der Verbandspräsident weist darauf hin, dass der Landesbauernverband seit dem Frühjahr 2019 mithilfe des Ehrenamtes und der Kreisgeschäftsführer alle Messstellen in der Nitratkulisse nach der Wasserrahmenrichtlinie und alle Berichtsmessstellen nach der Nitratrichtlinie in Augenschein genommen und die rund 200 geprüften Messstellen nach Standort und Umgebungsverhältnissen bewertet habe. Daraus sei eine umfassende und konkrete Messstellenkritik entstanden, die dem Kieler Umwelt- und Landwirtschaftsministerium übermittelt worden sei. Das Ministerium habe zugesagt, bei berechtigter Kritik einzelne Messstellen auszutauschen oder zu erneuern.