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Bundestagswahl 2025 US-Zölle auf Agrarprodukte Gülle und Wirtschaftsdünger

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Start in die Güllesaison

Ab dem 01. Februar dürfen Sie wieder Gülle ausbringen. Allerdings knüpft die DüV die frühe Güllegabe an Bedingungen.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach dem 31. Januar endet die Sperrfrist für Wirtschaftsdünger. Wer Gülle und Co. ausbringt, muss folgende Regeln einhalten:

  • Die Ausbringung darf nur auf bestelltem Ackerland sowie Grünland erfolgen.
  • DAuf schneebedecktem Boden ist das Ausbringen verboten.
  • Der Boden muss am Tag der Ausbringung so weit auftauen, dass er aufnahmefähig wird. Die Beweispflicht liegt beim Landwirt. Zur Orientierung bietet der Deutsche Wetterdienst auf der Seite https://www.dwd.de Karten mit den tagesaktuell zu erwartenden Bodentemperaturen an. Dort müssen Sie Ihr Bundesland und die nächst liegende Station auswählen. Es empfiehlt sich diese als Nachweis abzulegen.
  • Die Zufuhr ist auf max. 60 kg/ha Gesamtstickstoff (außer bei Festmist) begrenzt.
  • Das Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf Nachbarflächen ist auszuschließen.

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