Nach dem 31. Januar endet die Sperrfrist für Wirtschaftsdünger. Wer Gülle und Co. ausbringt, muss folgende Regeln einhalten:
- Die Ausbringung darf nur auf bestelltem Ackerland sowie Grünland erfolgen.
- DAuf schneebedecktem Boden ist das Ausbringen verboten.
- Der Boden muss am Tag der Ausbringung so weit auftauen, dass er aufnahmefähig wird. Die Beweispflicht liegt beim Landwirt. Zur Orientierung bietet der Deutsche Wetterdienst auf der Seite https://www.dwd.de Karten mit den tagesaktuell zu erwartenden Bodentemperaturen an. Dort müssen Sie Ihr Bundesland und die nächst liegende Station auswählen. Es empfiehlt sich diese als Nachweis abzulegen.
- Die Zufuhr ist auf max. 60 kg/ha Gesamtstickstoff (außer bei Festmist) begrenzt.
- Das Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf Nachbarflächen ist auszuschließen.