Der Pflanzenschutzmittel- und Saatguthersteller Syngenta will gegen die Entscheidung der Schweizer Behörden, dem fungiziden Wirkstoff Chlorothalonil die Zulassung zu entziehen, Beschwerde einlegen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte am 11. Dezember den Verkauf von Produkten mit dem Fungizid Chlorothalonil mit sofortiger Wirkung gestoppt und die Verwendung des Wirkstoffs ab dem 1. Januar 2020 untersagt. Syngenta kritisierte, dass der Entzug der Zulassung von chlorothalonilhaltigen Produkten widersprüchlich sei.
Der Konzern kündigte an, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Laut Syngenta hatte die Behörde die Zulassung entzogen, weil die gesetzlichen Anforderungen dafür nicht mehr erfüllt seien. Als Argument habe das BLW angeführt, dass Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen worden seien. Gleichzeitig hätten die Behörden aber bestätigt, dass die Abbauprodukte des Wirkstoffs im Trinkwasser als nicht relevant eingestuft worden seien und somit keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellten.
Der Agrarkonzern moniert, dass die Begründung widersprüchlich sei und will neben der Aufhebung der Verfügung gerichtlich auch der Frage nachgehen, nach welchen Kriterien ein Wirkstoff beziehungsweise dessen Abbauprodukte durch die Behörden beurteilt werden.
Geklärt werden solle auch, wie und in welchem Zeitrahmen der Widerruf des Verkaufs und der Anwendung eines Wirkstoffs offiziell verfügt werde. Syngenta kündigte an, bis zu einem rechtskräftigen Entscheid auf den Verkauf von Chlorothalonil in der Schweiz zu verzichten.
In der Europäischen Union hatte die Brüsseler Kommission Ende März 2019 entschieden, die Genehmigung für diesen Wirkstoff, der überwiegend für den Getreideanbau zugelassen war, auslaufen zu lassen. Zuvor hatte die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) in einem Gutachten vor Abbauprodukten des Fungizids in Gewässern gewarnt. Die betreffende Zulassung endete am 20. November 2019; Restbestände können bis spätestens 20. Mai 2020 aufgebraucht werden.