Frage:
Ich bewirtschafte eine Pachtfläche, die ein anderer Landwirt gekauft hat. Der neue Verpächter hat mich aufgefordert, den gleichen Pachtzins zu zahlen, den ich dem Vorverpächter gezahlt habe.
Dem Vorverpächter habe ich freiwillig eine höhere Summe gezahlt,als die Pacht, die wir schriftlich im Pachtvertrag vereinbart haben. Diesen "Aufschlag" möchte ich dem neuen Besitzer nicht zahlen. Er soll nur den Betrag erhalten, der auch im ursprünglichen Pachtvertrag festgehalten ist. Der neue Besitzer verweist allerdings auf zwei Kontoauszüge von den Vorbesitzern der Fläche. Welche Summe muss ich dem neuen Flächenbesitzer nun zahlen?
Antwort:
Der überwiesene Betrag kann ein Indiz dafür sein, dass Sie sich mit dem vorherigen Verpächter auf einen höheren Pachtzins geeinigt haben.
Da Ihr vorheriger Verpächter dem Käufer den höheren Pachtzins mitgeteilt hat, besteht für Sie die Gefahr, dass Ihr neuer Verpächter den höheren Pachtzins ebenfalls durchsetzt. Kommt es nämlich zu einem Prozess, kann Ihr vorheriger Verpächter aussagen, dass Sie sich auf einen höheren Pachtzins geeinigt haben. Im schlechtesten Falle könnten Sie dann zur Zahlung des Betrages verurteilt werden, der sich aus dem Kontoauszug ergibt.
Lassen Sie sich von Ihrem Vorverpächter schriftlich bestätigen, wie hoch die Pacht tatsächlich vereinbart war. Bestätigt er den geringeren Betrag, dann brauchen Sie nur diesen zu überweisen. Geht er nicht darauf ein, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie im Falle eines Prozesses zur Zahlung des höheren Betrages verurteilt zu werden.