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Deutscher Sonderweg

BVL plant sofortiges Flufenacet-Verbot!

Offenbar plant das BVL, die Zulassungen von Herbiziden mit dem Wirkstoff Flufenacet vorzeitig zu widerrufen, ohne auf die finale Entscheidung der EU-Kommission zu warten.

Lesezeit: 2 Minuten

Den deutschen Landwirten könnten weitere drastische Einschränkungen im Pflanzenschutz ins Haus stehen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) plant, Herbiziden mit dem Wirkstoff Flufenacet, die eine wichtige Rolle im Kampf gegen das Problemungras Ackerfuchsschwanz spielen, kurzfristig die Zulassung zu entziehen. Dazu führt es aktuell ein Anhörungsverfahren der betroffenen Zulassungsinhaber durch.

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), der die Interessen der Pflanzenschutzmittel-Produzenten in Deutschland vertritt, kritisiert den Vorstoß als nationalen Sonderweg - denn Landwirten in anderen EU-Ländern stehen die Mittel weiterhin zur Verfügung.

Enorme Wettbewerbsverzerrungen

IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer kommentiert: „Die harmonisierte europäische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Verordnung 1107/2009 gerät immer mehr zu einer Farce. Der Leitgedanke des Regelwerks, durch einheitliche Standards das gleiche Sicherheitsniveau, aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft der EU zu gewährleisten, tritt hierzulande immer weiter in den Hintergrund. Die deutsche Agrarbranche ist die Leidtragende.“

Hintergrund: Flufenacet durchläuft aktuell auf europäischer Ebene das Verfahren zur Erneuerung der Wirkstoff-Genehmigung. Wenn die Mitgliedstaaten mehrheitlich der vorliegenden Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA folgen, wird die Genehmigung im nächsten Jahr auslaufen. Anschließend wären Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff in der EU damit nicht mehr zulassungsfähig. Ein dringlicher Anlass, abweichend von einem europaweit koordinierten Verfahren vorzeitig Zulassungen zu widerrufen, besteht nach Ansicht des IVA jedoch nicht.

 

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