Frage: Ich möchte Zahlungsansprüche (ZA) an einen Landwirt in einem anderen Bundesland verkaufen. Mein Betrieb liegt in Rheinland Pfalz, Käufer ist ein Betrieb in Sachsen Anhalt.
Antwort: Seit 1. Januar 2019 können Sie ZA bundesweit und damit auch an Betriebsinhaber aus anderen Bundesländern übertragen. Die regionale Bindung ist entfallen.
Der bisherige Übertragungsvorgang bleibt unverändert. Die Übertragung ist wie sonst auch innerhalb eines Monats vom Übertragenden und Übernehmer bei den für sie jeweils zuständigen Behörden zu melden (§ 23 InVeKoSV) - das geht meistens online über www.zi-daten.de . Bei den in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Formularen ist lediglich versehentlich bei dem übernehmenden Betrieb der Code "07" für das Bundesland Rheinland-Pfalz noch voreingetragen und muss durch die richtige Betriebsnummer (in ihrem Fall "15" für Sachsen-Anhalt) ersetzt werden.
Wichtig ist, die Übertragung bis zum Stichtag 15. Mai zu übertragen, damit der Käufer sie noch in diesem Jahr aktivieren kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die örtliche Landwirtschaftskammer oder das Landwirtschaftsamt.