Die britischen Zuckerrübenbauer schlagen Alarm. Sie warnen vor einem Totalverbot der insektiziden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Auch Notfallzulassungen dieser Neonikotinoide sollen zukünftig nicht mehr möglich sein.
Das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) prüft derzeit die dazu rechtlichen Möglichkeiten. Das auch für Umweltfragen zuständige Ressort erklärte, die Pläne seien „ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Erfüllung der Wahlverpflichtung zum Schutz von Bienen, Schmetterlingen und der Umwelt im Allgemeinen“.
Bienen gehen doch gar nicht an Rüben
Die National Farmers Union (NFU) hält dem jedoch entgegen, dass Zuckerrüben keine blühenden Pflanzen sind, weshalb Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge von ihnen nicht angezogen würden.
Zudem weist der Verband darauf hin, dass die Virusvergilbungskrankheit bei einigen Rübenanbauern zu Ernteverlusten von 80% geführt habe. Vor diesem Hintergrund waren von der vorherigen Regierung auf Grundlage des prognostizierten Krankheitsdrucks mehrere Jahre hintereinander Notfallzulassungen erteilt worden.
Zum Erntejahr 2024 war die Infektionsrate bei Virusvergilbungen von Wissenschaftlern des Agrarforschungsinstituts Rothamsted Research auf 83% geschätzt worden. DEFRA hatte darauf hin die Notfallzulassung des Beizmittels Cruiser SB mit dem Wirkstoff Thiamethoxam für die Zuckerrüben erteilt. Ohne diese Behandlung des Rübensaatguts wäre dem NFU zufolge „wahrscheinlich ein Großteil der Ernte verloren gegangen“.
Umweltschützer machen seit Jahren Druck
Auch in den drei Jahren zuvor war die Nutzung des Saatgutbeizmittels erlaubt worden, allerdings wurde Cruiser SB 2021 nicht genutzt, da der vorgeschriebene Schwellenwert für seine Verwendung nicht überschritten wurde. Umweltverbände und insbesondere die Imker hatten immer wieder gegen die Notfallzulassungen protestiert. Laut Naturschützern ist in Großbritannien seit dem Jahr 1900 ein Drittel der Bienenpopulation verschwunden, und 13 der 35 britischen Bienenarten gingen bereits verloren.
2025 noch nach altem Modus
Die NFU befürchtet indes, dass mit dem Totalverbot der drei Neonikotinoide ein „beunruhigender“ Präzedenzfall für das Verfahren der Notfallzulassung geschaffen wird. Der derzeitige Prozess basiere auf strengen Vorschriften, erklärte der Vorsitzende des NFU Sugar Board, Michael Sly. Die Verwendung werde nur genehmigt, wenn die von der unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung Rothamsted Research prognostizierte Infektionsrate mit dem Gelbvirus den vom Defra festgelegten Schwellenwert erreiche.
Es sei wichtig, dass das Ministerium auch weiterhin mit der Zuckerindustrie zusammenarbeite, um sicherzustellen, dass diese erhalten bleibe, betonte Sly. Es gelte zu gewährleisten, dass die heimische Zuckerrübenindustrie, die mehr als 9.500 Menschen beschäftige, Zugang zu den Pflanzenschutzmitteln habe, die für einen rentablen Rübenanbau benötigt werden, solange die Bedrohung durch die Virusvergilbung bestehe.
Das Ministerium stellte indes klar, dass alle Anträge auf eine Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln für das Jahr 2025 nach dem geltenden Recht geprüft würden.