Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Die Programmausgaben belaufen sich für 2024 auf 57,6 Mrd. €. Damit sollen insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur unterstützt werden.
Aber können auch Agrarunternehmen von den KTF-Programmen profitieren? Wir haben nachgefragt:
Investitionszuschüsse für effiziente Gebäude
Wie das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber top agrar feststellte, können Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft genauso wie alle anderen Firmen von den Investitionszuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren, wenn sie ihre beheizten Nichtwohngebäude wie Produktionshallen oder Büros mit erneuerbaren Heizungen wie Wärmepumpen ausstatten oder in deren Energieeffizienz investieren, beispielsweise durch neue Fenster/Lüftung, verbesserte Dämmung. Ein Wermutstropfen: Die Regelungen gelten nicht für Gebäude zur Aufzucht von Tieren.
Die Mittel für derartige Auf- und Umrüstungen können überwiegend beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für Unternehmen ist ab 2024 beim Heizungstausch eine Grundförderung von 30 % geplant, weitere Effizienzmaßnahmen werden mit 15 % gefördert.
Energieeffiziente Produktionsprozesse werden auch gefördert
Laut dem Wirtschaftsministerium sind auch Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) generell zur Antragstellung berechtigt.
Voraussetzung: Bei den zu fördernden Projekten muss grundsätzlich ein Anlagen- und Prozessbezug nachgewiesen werden. Die Förderung erfolgt im Form der Anteilsfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss). Die Maximalförderung pro Vorhaben beträgt 15 Mio. €, die Förderquote bis zu 65 % der förderfähigen Investitionskosten.
Die Antragstellung erfolgt bei den mit der Durchführung beauftragten Projektträgern. Über das BAFA - bei einem Antrag auf Zuschuss, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - in Verbindung mit der Hausbank - bei einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) - bei einem Antrag auf einen Zuschuss zu einem Transformationskonzept oder bei Teilnahme am Förderwettbewerb.
Dekarbonisierung von Wärmenetze auch für Agrarunternehmen
Darüber hinaus: Aus dem Klima- und Transformationsfonds wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze gefördert. In der einschlägigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sind auch Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft antragsberechtigt.
PV-, Wind- und Bioenergie-Förderung
Das Bundeswirtschaftsministerium erinnert zudem daran, dass Land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe, genau wie andere Unternehmen und Bürger, ebenfalls von der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) selbst profitieren, vor allem durch Investitionen in Photovoltaik-, Windenergie-, Bioenergie- oder andere Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms. Für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom können die Betreiberinnen und Betreiber eine Vergütung nach dem EEG erhalten und somit wirtschaftlich profitieren.