Zum 30. September endet die Abgabefrist für die Agrardiesel-Rückvergütung. Letztmalig können Landwirte 2023 den Agrardieselantrag für den Verbrauch im Jahr 2022 auch mit den altbekannten Formularen 1140 und 1142 auf Papier abgeben.
Ab 2024 ist dann nur noch die online Beantragung möglich. Dafür muss man ein Elsterzertifikat einrichten und dann den Antrag im Bürgerportal des Zolls ausfüllen.
Agrardiesel Erstattung soll Wettbewerbsfähigkeit stützen
Die Agrardieselvergütung ist im Energiesteuergesetz geregelt. Sie entlastet die Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen. Die Energiesteuer wird teilweise vergütet, damit die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig bleibt.
Die Agrardieselentlastung beträgt 21,48 Cent/Liter, sie ergibt sich aus der Differenz aus dem Steuersatz für Agrardiesel (25,56 Cent/Liter) zum vollen Steuersatz (47,04 Cent/Liter).
Die Steuerentlastung wird für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel gewährt, die von einem entlastungsberechtigten Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in bestimmten Fahrzeugen und Maschinen bei begünstigten Arbeiten verwendet wurden.
Voraussetzung für die Agrardiesel Rückvergütung ist, dass mindestens 50 € zu vergütende Energiesteuern anfallen. Das ist etwa ab einem Verbrauch von 233 Liter Diesel der Fall.
Biodiesel und Pflanzenöl nicht mehr steuerfrei
Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft war nach dem Energiesteuergesetz nur bis 2022 steuerfrei. Daher wird hier nicht mehr der volle Steuersatz rückvergütet.
Den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise gibt es bei der Zollverwaltung.
Die Abgabefrist für Anträge auf Agrardiesel Rückerstattung endet am 30. September.