Schon im September letzten Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren müssen.
Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden - grundsätzlich elektronisch und in der Regel noch am selben Tag.
Verantwortlich soll der Arbeitgeber sein, aber auch andere Dritte, z.B. wohl die Arbeitnehmer selbst oder auch Vorgesetzte, sollen die Zeiten aufzeichnen dürfen.
Ausnahmen für Kleinbetriebe
Der Entwurf sieht zugleich einige Ausnahmen vor. Demnach müssen Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern die Arbeitszeit nicht elektronisch aufzeichnen, für andere soll es Übergangsregelungen geben.
Auch Tarifpartner sollen dem Entwurf zufolge abweichende Regelungen vereinbaren können und z.B. eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen dürfen.
Die Zeiterfassung könne auf Grundlage einer solchen Tarifvereinbarung auch ganz entfallen, z.B. dann, wenn die Arbeitszeit nicht im Voraus oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt wird.
Endgültige Regelung dauert noch
Der Gesetzentwurf ist noch in einem frühen Stadium, als nächstes folgt die Ressortabstimmung. Bis zu einer endgültigen Regelung ist es also noch ein langer Weg. Für Landwirte bleibt es zunächst bei den bisher geltenden Regelungen.