Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 US-Zölle auf Agrarprodukte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Urteil

Auffahrunfall: Schadenersatz für verletzten Traktorfahrer

Ein Landwirt verletzte sich bei einen Auffahrunfall schwer und klagte erfolgreich auf Schadenersatz.

Lesezeit: 2 Minuten



Ein Landwirt war mit dem Traktor auf einer Landstraße unterwegs, als ein Autofahrer von hinten gegen den linken Hinterreifen des Traktors fuhr. Der Schlepper wurde schwer beschädigt, dafür zahlte die Versicherung des Autofahrers. Der Schlepperfahrer selbst schien zunächst glimpflich davon gekommen zu sein. Er war lediglich kurzzeitig wegen eines Schleudertraumas krankgeschrieben.

Herzbeschwerden einige Monate später



Vier Monate später erlitt der Landwirt einen Riss der Hauptschlagader (Aorta), er bekam Herzbeschwerden und unterzog sich mehreren Operationen. Letztendlich musste er seinen Beruf als Landwirt aufgeben und bekam Erwerbsminderungsrente. Da der Landwirt bei dem Auffahrunfall mit dem Oberkörper auf das Lenkrad aufgeprallt war, ging er davon aus, dass der Autounfall ursächlich für den Aortaschaden war und verlangte Schadenersatz vom Autofahrer. Dieser bzw. dessen Versicherung bestritten den Zusammenhang und verwiesen auf den Bluthochdruck des schwer übergewichtigen Landwirts.



Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jedoch zugunsten des Landwirts. Zum einen zeige die Computertomografie keine durch Bluthochdruck typischerweise entstehenden Veränderungen der Aorta. Zum anderen würden sich Verletzungen der Hauptschlagader und entsprechende Beschwerden tatsächlich manchmal erst nach längerer Zeit manifestieren. Auch der Unfallhergang spreche für eine traumatische Schädigung der Aorta. Denn der luftgefederte und sich in Schwimmstellung befindliche Sitz des Schleppers sei durch den Heckaufprall erst nach hinten und dann nach vorne geschleudert worden, so dass der Landwirt gegen das Lenkrad geschleudert worden sei (Az.: 7 U 24/22).

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.