Das Streichen von vier Varianten der Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge“ im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) verärgert die Landwirte in Bayern weiter massiv. Das haben am Wochenende die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht.
„Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt“ war der Renner
Nach Bekanntgabe der Streichungen Mitte Oktober gab es bereits heftige Kritik vom BBV-Ökopräsidenten Ralf Huber und von den Bioverbänden in Bayern. Am meisten Ärger verursacht der Wegfall der Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt“ (K33), die in diesem und im letzten Jahr bereits 2.500 Betriebe auf 135.000 ha beantragt haben.
„Zu späte Bekanntgabe“
Die Kreisobmänner beklagen, dass viele Betriebe zur Erfüllung der Anbauvorgaben dieser Maßnahmen in den letzten Wochen bereits Flächen entsprechend eingesät hätten und damit im Einzelfall in erhebliche Vorleistung gegangen seien. Die Informationen des bayerischen Landwirtschaftsministeriums zum Kulap 2025 seien für die Planungen der Landwirtschaftsbetriebe zum Anbau im kommenden Jahr viel zu spät gekommen.
Begründung irritiert Bauernverband
„Irritiert“ hat die Bauernverbandsvertreter auch, dass die Einsparungen unter dem Deckmantel von „Vereinfachung, Bürokratieabbau und Verschlankung“ begründet wurden. Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm sei ein Kernstück und Markenzeichen der bayerischen Agrarpolitik. "Vertrauen, Verlässlichkeit und Planungssicherheit müssen gewahrt bleiben.“
Kaniber verteidigt Streichung
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber rechtfertigt sich damit, dass das bayerische Kulap mit rund 40 Maßnahmen und einem Haushaltsansatz von 314 Mio. € im laufenden Jahr 2024 Maßstäbe im bundesweiten Vergleich an Agrarumweltprogrammen setze. Die angekündigte Reduzierung der Maßnahmen der Vielfältigen Fruchtfolgen ab kommendem Jahr tue dem keinen Abbruch. Ein Nachsteuern zur Neuantragstellung sei auch in der Vergangenheit stets die Regel gewesen und den Landwirten somit nicht unbekannt.
"Höhe des Agrarbudgets ab 2028 nicht bekannt"
Mit einer solchen Steuerung des Maßnahmenangebots solle eine möglichst breite Verfügbarkeit von Maßnahmen für jede Region und jeden Betriebstyp sichergestellt und eine allzu große Überlappung der fünfjährigen Verpflichtungen von Kulap-Maßnahmen in die kommende EU-Förderperiode nach 2027 vermieden werden. Denn Maßnahmen, die 2025 neu abgeschlossen werden, reichten bereits bis zum Jahr 2029 und damit zwei Jahre in die neue EU-Förderperiode hinein. Von der neuen EU-Förderperiode sind derzeit aber weder die Höhe des EU-Agrarbudgets noch die inhaltlichen Festlegungen im Rahmen der GAP ab 2028 bekannt.
„Bekanntgabe nicht später als sonst“
Auch die Bekanntgabe im Oktober sei nicht später als in der Mehrzahl der zurückliegenden Jahre erfolgt. 2023 teilte Kaniber aber bereits Anfang September die Kulap-Maßnahmen für 2024 mit.
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass durch vorausschauende Vorbereitung des Angebots an Fruchtfolgemaßnahmen jeder Betrieb eine jetzt auslaufende KULAP-Fruchtfolge B43 – Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen – im kommenden Januar als Maßnahme K32 wieder neu beantragen und damit in gewohnter Weise fortsetzen könne.