Eine positive Bilanz des Pachtjahres 2023/24 hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gezogen. Zum 1. Oktober 2024 hat das bundeseigene Unternehmen rund 20.500 ha neu verpachtet. Für diese Flächen waren die Pachtverträge Ende September ausgelaufen.
Nach BVVG-Angaben ging knapp die Hälfte der Flächen an Ökobetriebe oder Betriebe in Umstellung auf Ökoanbau. Damit stieg der Öko-Pachtflächenanteil der BVVG-Flächen insgesamt auf rund 35%.
Im Schnitt 9,7 ha
Mit 71% wurde der Löwenanteil der pachtfrei gewordenen Flächen über Ausschreibungen neu vergeben. Deren Zahl lag bei rund 1.500. Im Vorjahr hatten lediglich 50% der Flächen auf diese Weise den Pächter gewechselt.
Die über Ausschreibungen vergebene Fläche reicht von knapp 5.500 ha in Brandenburg und rund 4.850 ha in Mecklenburg-Vorpommern über 2.545 ha in Sachsen-Anhalt und 940 ha in Sachsen bis 370 ha in Thüringen. Die durchschnittliche Losgröße lag bei 9,7 ha. Zur zeitlichen und räumlichen Steuerung sind laut BVVG auch weiterhin Direktvergaben notwendig.
Verkauf wird zum Jahresende eingestellt
Die Bundesregierung hatte sich im April mit den ostdeutschen Landwirtschaftsministerien endgültig auf neue Flächenmanagementgrundsätze als Grundlage für die Verpachtung geeinigt. Ausschlaggebend sind neben dem gebotenen Preis, der eine Mindestgrenze überschreiten muss, Kriterien für Nachhaltigkeit, Ökologie und Agrarstruktur.
Für die einzelnen Kriterien vergibt die BVVG Punkte. Betriebe mit der höchsten Punktzahl bekommen den Zuschlag. Neben Ökobetrieben haben Existenzgründer sowie mit einigem Abstand Junglandwirte die besten Chancen.
Flächenverkauf endet
Den Verkauf stellt die BVVG bis zum Jahresende weitestgehend ein. Maximal dürfen 2024 noch 2.000 ha veräußert werden. Die 1992 aus der Treuhandanstalt hervorgegangene Gesellschaft verfügt noch über rund 90.000 ha landwirtschaftliche Fläche. Im Pachtjahr 2024/25 kommen rund 16.000 ha auf den Pachtmarkt.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Udo Hemmerling, äußerte sich erneut kritisch zur Neuausrichtung der BVVG, die in dieser Legislaturperiode beschlossen worden ist: „Es stellt sich die Frage, ob der Bund die Flächenverpachtung auf Dauer fortführen sollte“, so Hemmerling gegenüber AGRA Europe. Nach dem Grundgesetz seien die Länder für den ländlichen Bodenmarkt und die Agrarstrukturpolitik zuständig.