Frage:
Bei uns steht in den nächsten Tagen die Maisernte an. Hier in der Region gibt es viele Wildschweine: Muss ich den Jagdpächter vorher informieren, damit er ggf. eine Erntejagd auf Schwarzwild durchführen kann? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Erntejagd stattfinden kann?
Antwort:
Der Landwirt ist nicht verpflichtet, den Jagdpächter über die bevorstehenden Erntetermine zu informieren. Eine entsprechende Kommunikation ist allerdings grundsätzlich wünschenswert, damit der Jagdausübungsberechtigte die Möglichkeit erhält, den Erntevorgang für die Schwarzwildbejagung zu nutzen. Eine erfolgreiche Bejagung des Schwarzwildes liegt gerade auch im Interesse der Landbewirtschafter um Wildschäden zu vermeiden!
Gefahrenquellen bei der Erntejagd vermeiden
Erntejagden sind erlaubt, sofern eine Gefährdung von Menschen und Weidetieren ausgeschlossen ist. Alle Schützen müssen aus Sicherheitsgründen (Kugelfang) auf erhöhte Standpositionen (Drückjagdböcke o.ä.) platziert werden. Die Jäger dürfen nicht in Richtung der Erntearbeiten schießen. Es sollten nur erfahrene Schützen eingesetzt werden, die über einen aktuellen Schiessübungsnachweis verfügen sollten.
Wenn alle vorgenannten Sicherheitsregeln eingehalten werden und die eigentlichen Erntearbeiten weder gefährdet noch behindert werden, sind Erntejagden zu dulden.
Unser Experte: Hans-Jürgen Thies, Rechtsanwalt und MdB, Wolter Hoppenberg, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm, NRW, www.wolter-hoppenberg.de
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