Das Land Niedersachsen stellt in diesem Jahr 2,1 Mio. € Fördermittel für Projekte zur Direktvermarktung bereit. Die geförderten Projekte müssen spätestens bis Ende des Jahres 2025 fertiggestellt und abgerechnet sein. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ab sofort bis zum 15. August hier über ihre Internetseite entgegen.
Bis zu 100.000 € für Hofläden
Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt, können Investitionskosten für Inventar und Ausstattung von Hofläden beantragt werden, die zu mindestens 50 % landwirtschaftliche Produkte aus der Region vermarkten. Ebenso können mobile Schlachteinheiten für hofnahe Schlachtungen sowie mobile oder teilmobile Molkereien gefördert werden. Für diese gilt das Kriterium der Regionalität nicht.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Niedersachsen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40 %. Die Zuwendung muss mindestens 5.000 € und darf höchstens 100.000 € betragen.
Auch Kommunikation wird gefördert
Außerdem werden Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. regionale Initiativen, die Ausrichtung von Messen oder die Teilnahme an Messen unterstützt. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Fachverbände mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen.
Der Fördersatz beträgt in diesem Bereich bis zu 75 %. Die Zuwendung muss ebenfalls mindestens 5.000 € betragen und kann bis zu 150.000 € betragen.