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topplus Landwirte befürchten Schäden

„Fußbodenheizung im Ackerboden“ - Landwirte klagen gegen Strom-Erdkabeltrassen

Die rund 40 m breiten Schneisen durch den Acker, in denen die Hochspannungserdkabel für die Energiewende liegen sollen, sehen Landwirte kritisch. Es läuft eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Energiewende braucht mehr Stromleitungen – das wissen auch die Landwirte, die nicht selten direkt davon betroffen sind, wenn bei viel Sonne oder Wind die Anlagen abgeschaltet werden müssen, weil das Netz überlastet ist. Den im Boden verlegten Erdkabeltrassen für Hochspannungsstrom, die einen großen Eingriff in den Boden darstellen, stehen viele Landwirte aber kri­tisch gegenüber.

Der betroffene Landwirt Georg Graf von Kerssenbrock aus dem ostwestfälischen Borgholzhausen hat sich entschlossen, sich gemeinsam mit zwei weiteren Landwirten gegen die Erdkabel zu wehren, berichtet das zdf. Mittlerweile klagen die Bauern vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sorgen bereiten ihnen die Bodenverdichtungen und auch die Tatsache, dass sich die Kabel im Betrieb im Boden erwärmen. „Ich kriege eine 'Fußbodenheizung', die im Normalbetrieb ca. 40 Grad abgeben wird, im Höchstbetrieb auf bis zu 80 Grad ansteigt,“ zitiert das zdf Graf von Kerssenbrock.

Besser eine Freileitung?

Wie Kerssenbrock geht es vielen Landwirten: Viele bevorzugen die Freileitung, bei der erstmal „nur“ ein Ertragsverlust durch den Maststandort anfällt. Zu bedenken ist allerdings, dass Freileitungen eine Wohnbebauung ver­hindern könnten. Allerdings wurde 2016 unter Kanzlerin Merkel der Vorrang der Erdkabel beschlossen - weder Netzbetreiber noch Landwirte haben hier die Wahl.

Bei Erdkabeln ist das elektrische Feld hingegen minimal, Gleichstromkabel produzieren sogar kein Feld. Auch schonen sie das Landschaftsbild, wes­halb sie für viele Bürger trotz mindes­tens sechsmal so hoher Kosten die erste Wahl sind. Jedoch: Für Landeigentümer bedeuten Gleich- und Wechselstro­merdkabel derzeit Großbaustellen im Autobahnformat. Ar­beiten bei schlechtem Wetter können beispielsweise zu irreparablen Bodenverdichtungen oder ertragschädigenden Vermischungen von Ober- und Unter­boden führen.

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist für Januar geplant.

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