Holzpolter dürfen nicht wegrollen. Allerdings haftet der Eigentümer nicht für Verletzungen, die sich ein Spaziergänger zuzieht, wenn er auf dem Polter herumklettert.
Waldbesitzer müssen Holzpolter so standfest anlegen, dass sie bei Regen oder Sturm nicht wegrollen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, den Stapel so abzusichern, dass Personen gefahrlos darauf herum klettern können, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Im Fall ging es um einen Spaziergänger, der den mit der Leine verhedderten Hund von dem Polter befreien wollte. Die Stämme gerieten ins Rutschen und der Mann wurde verletzt.
Seine Schadenersatzforderung an die Gemeinde wiesen die Richter ab: Waldbesitzer könnten darauf vertrauen, dass Erwachsenen die Gefahren im Wald bewusst sind. Etwas anderes könne im zumutbaren Rahmen höchstens dann gelten, wenn sich z. B. ein Waldkindergarten in der Nähe befinde (Az.: 1 U 258/21)
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Waldbesitzer müssen Holzpolter so standfest anlegen, dass sie bei Regen oder Sturm nicht wegrollen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, den Stapel so abzusichern, dass Personen gefahrlos darauf herum klettern können, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Im Fall ging es um einen Spaziergänger, der den mit der Leine verhedderten Hund von dem Polter befreien wollte. Die Stämme gerieten ins Rutschen und der Mann wurde verletzt.
Seine Schadenersatzforderung an die Gemeinde wiesen die Richter ab: Waldbesitzer könnten darauf vertrauen, dass Erwachsenen die Gefahren im Wald bewusst sind. Etwas anderes könne im zumutbaren Rahmen höchstens dann gelten, wenn sich z. B. ein Waldkindergarten in der Nähe befinde (Az.: 1 U 258/21)