Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert mit einem Zuschussprogramm Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden sowie der Biodiversität in Agrarlandschaften. Die Fördermaßnahme sieht Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 % der Investitionskosten vor, teilt die Rentenbank mit. Das Geld kommt von der Bundesregierung, die dafür insgesamt bis zu 100 Mio. € zur Verfügung stellt.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Die Förderperiode ist am 22. Juli 2024 gestartet und dauert zunächst bis Ende 2026.
Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur extensiven Grünlandbewirtschaftung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung nasser oder wiedervernässter Moorböden.
Welche Maschinen und Geräte werden gefördert?
Die Rentenbank hat alle förderfähigen Geräteklassen auf einer Positivliste zusammengefasst. Dazu gehören:
A.1. Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden:
Erntetechnik zur Schnittnutzung von Paludikulturen
Erntetechnik zur Häckselnutzung von Paludikulturen
Moorbagger für die Torfmoosernte
Geräteträger für Moorböden
B.1. Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau:
Strohstriegel
Drill- und Einzelkornsämaschinen für die Mulchsaat
B.2. Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen:
Mulchgeräte mit seitlichen Auswurfschnecken
Mulchgeräte mit Mähscheiben
Mulchgeräte mit Unkrautbürsten/ Stammputzer
Unterstockbürsten
Mulchsaatpflanzmaschinen für Gemüsebau
B.3. Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung:
Feldroboter
B.4. Arbeitsgeräte für organische Düngung insb. in hängigem Gelände:
Hangmiststreuer
Seitenmiststreuer für Obstbau
Kompostwender
B.5. Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte:
Messerbalkenmähwerk
Schleifgerät für Messerbalken
Wiesendruschsysteme
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die Förderung wird in Form eines direkten, nicht zurückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderhöhe beträgt abhängig von der gewählten Förderkategorie (vgl. Positivliste) 30 %, 40 % oder 65 % der förderfähigen Investitionssumme für anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion und Zusammenschlüsse von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Mittlere landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und mittlere gewerbliche Maschinenringe erhalten nur10 % Zuschuss. Kleinst- und kleine landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie Kleinst- und kleine gewerbliche Maschinenringe können mit 20 % Zuschuss bei den Investitionskosten rechnen.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 €. Die Förderung wird begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 500.000 € je Zuwendungsempfangenden.
Was müssen Interessierte für eine Antragstellung tun?
Alle an einer Zuwendung interessierten Unternehmen können im Portal der Rentenbank online ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm bekunden. Um an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, müssen sie sich bei der Rentenbank vorab online registrieren. Nach Erhalt der Einladung zur Antragstellung können die Zuschussanträge dann online im Portal gestellt werden. Die in einem bestimmten Zeitraum eingegangenen Interessenbekundungen werden anschließend in eine Reihung gebracht. Die ausgewählten Interessierten erhalten anschließend eine Einladung zur Antragstellung, aus der die Förderkategorien hervorgehen, in denen die Interessierten einen Antrag stellen können. Der Antragstellende beantragt den Zuschuss über das Online-Portal unter www.rentenbank.de.
Welche Vorhaben werden bevorzugt behandelt?
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Moorböden für die Kohlenstoffspeicherung, werden alle Anträge der Kategorie A.1. „Maschinen und Geräte zur Pflege und Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden“ innerhalb dieser Reihung vorrangig eingestuft. Dabei müssen Interessierte, die eine Interessenbekundung in dieser Kategorie abgeben, nachweisbar mind. 5 ha nasse oder wiedervernässte Moorböden bewirtschaften.
Ein Betrieb ist in der Kategorie A.1. antragsberechtigt, wenn dieser nasse oder wiedervernässte Moorböden bewirtschaftet oder die Bewirtschaftung spätestens ein Jahr nach Lieferung der über diese Richtlinie geförderte Maschine erfolgt.
Ein Moorboden gilt nach der Förderrichtlinie als nass, wenn der Flächenwasserstand vom 1. November bis 30. April des jeweiligen Jahres oberflächennah bis maximal 10 cm unterhalb der Moorbodenoberfläche und vom 1. Mai bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres maximal 30 cm unterhalb der Moorbodenoberfläche liegt.
Alle weiteren Interessenbekundungen zu den übrigen Kategorien der Gruppe B werden per Zufallsauswahl in der Reihung berücksichtigt.
Wer hat das Programm in Auftrag gegeben?
Das Programm ist eine Maßnahme des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums (BMUV). Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will damit insbesondere die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung von Moorböden unterstützen und damit die Treibhausgasemissionen reduzieren. Die Anschaffung angepasster Technik sei eine große Herausforderung für die Betriebe – vor allem auch finanziell, sagte Lemke. Deshalb würden ab sofort gezielt landwirtschaftliche Betriebe und anerkannte Naturschutzvereinigungen bei der Anschaffung moorbodenschonender Bewirtschaftungstechnik bezuschusst.
Landwirtinnen und Landwirte leisteten durch die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Flächen heute schon einen großen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz, sagte die Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, Nikola Steinbock, zum Start der Förderperiode. „Durch das Zuschussprogramm werden sie jetzt bei den dafür notwendigen Investitionen zielgerichtet unterstützt“, sagte Steinbock. Das Programm sei die erste Kooperation, die die Rentenbank mit dem Bundesumweltministerium im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz realisiere.
Weitere Informationen sowie die Schritte zur Antragsstellung gibt es auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank.