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Krankenversicherung: Brauchen Landwirte mehr als die LKK?

Landwirte sind in der Regel pflichtversichert in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Wer mehr will, muss sich zusätzlich absichern. Das Wichtigste zu Chefarzt, Zahnersatz und Krankentagegeld.

Lesezeit: 7 Minuten

Einzel- oder Zweibettzimmer, Zuschüsse zur Brille oder zum Zahnersatz – Landwirte, die darauf Wert legen, müssen private Zusatzversicherungen abschließen. Das gilt für Vollerwerbslandwirte, die in der LKK versichert sind, ebenso wie für Nebenerwerbslandwirte, die in einer anderen Krankenkasse pflichtversichert sind.

Das Angebot der privaten Policen ist dabei für Laien kaum durchschaubar. Hinzu kommt: Die Extraportion Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Letztendlich muss daher jeder für sich selbst das Krankheitsrisiko und die möglichen Kosten einer Zusatzpolice gegeneinander abwägen.

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Mit welchen Policen Sie sich näher auseinandersetzen sollten, wie diese funktionieren und was sie kosten, lesen Sie im Folgenden.

Chefarzt & Co.: Wann sinnvoll?

In welchen Fällen sinnvoll? Ob LKK oder eine andere: Gesetzliche Krankenversicherungen kommen zwar für notwendige Behandlungen auf, eine Chefarztvisite oder ein Einzelzimmer gehören allerdings nicht dazu. Wer darauf Wert legt, sollte eine stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen.

Was bietet die Police? Die Krankenzusatzpolice stellt Sie einem Privatpatienten gleich und übernimmt deutlich höhere Behandlungskosten als die gesetzliche Versicherung. Daher bieten Krankenhäuser Privatpatienten meist einen höheren Komfort. Zudem müssen Sie als Privatversicherter nicht so lange auf weniger zeitkritische Eingriffe wie zum Beispiel eine Bandscheiben-OP warten und bekommen leichter Zugang zu Fachärzten oder Spezialisten.

Welche Kosten? Für die Extras verlangen die Versicherer rund 35 bis 75 €/Monat. Die genaue Höhe hängt vom Leistungspaket und Ihrem Alter ab.

Neue Police mit 40+? Teuer wird es vor allem für diejenigen, die mit über 40 Jahren eine neue Police abschließen wollen. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung. Gleiches gilt für Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck. Je dicker die Krankenakte, desto höher der Beitrag oder das Risiko, aufgrund von Gesundheitsfragen nicht mehr aufgenommen zu werden.

Steigen die Beiträge? Mit der Zeit können die Beiträge steigen, z.B. wenn der medizinische Fortschritt die Kosten nach oben treibt. Sie haben dann die Möglichkeit, zu kündigen oder einen anderen Tarif zu wählen.

Altersrückstellung? In der Regel bieten Ihnen die Versicherer zwei Varianten an, mit oder ohne Altersrückstellung.

  • Ohne Altersrückstellung: Diese Tarife sind gerade zu Beginn sehr günstig, werden mit dem Alter aber stetig teurer. Mit der Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung steigt somit auch der Versicherungsbeitrag.

  • Mit Altersrückstellung: Wollen Sie einen starken Anstieg mit den Jahren vermeiden, kommen Tarife mit einer Altersrückstellung für Sie infrage. Sie zahlen dafür aber zu Beginn mehr. Davon bildet die Versicherung Rücklagen für die kommenden Jahre. Achtung: Wer einen Tarif mit Altersrückstellung kündigt, bekommt die Rückstellungen nicht ausgezahlt.

Freie Arztwahl? Achten Sie darauf, dass Sie eine freie Arztwahl haben. Und wenn Sie eine Privatklinik bevorzugen, sollten Sie einen Tarif wählen, der diese Kosten übernimmt. So können Sie auch sehr teure Behandlungen in Anspruch nehmen. Andernfalls dürfen die Ärzte maximal den 3,5-fachen Satz nach der Gebührenordnung abrechnen.

Ambulante Eingriffe? Da ambulante Eingriffe immer häufiger werden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif diese Leistungen mit abdeckt.

Krankentagegeld für Ausfallzeiten?

Warum Krankentagegeld? Wenn Sie erkranken und länger ausfallen, leidet nicht nur Ihre Gesundheit – womöglich müssen Sie auch noch finanzielle Einbußen hinnehmen. Eine Krankentagegeldversicherung kann durch Zahlung einer Tagespauschale bei Krankheit helfen, dieses finanzielle Risiko zu mindern. Der Abschluss einer solchen Police sollte aber gut überlegt sein.

Wie wichtig? Die Krankentagegeldversicherung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, das Krankheitsrisiko abzusichern. Zunächst erhalten Sie als selbstständiger Vollerwerbslandwirt nach einem Unfall oder bei einer längeren Erkrankung vielfach einen Betriebshelfer. Die über die Betriebshilfe hinausgehende Vorsorge haben Sie selbst in der Hand. Am wichtigsten dafür ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit können Sie für den Fall Ihrer Berufsunfähigkeit ein hohes sechsstelliges, teilweise siebenstelliges existenzielles Risiko absichern. Eine Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert die Prognose einer dauerhaften Einschränkung von mehr als sechs Monaten, die sofort feststehen, aber auch erst nach sechs Monaten durchgehender Krankheit gegeben sein kann. Die Zeit bis dahin können Sie über eine Krankentagegeldversicherung aufgrund von dauerhafter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern, die damit ein vorübergehendes und überschaubares Risiko abdeckt.

Wie lange Leistung? Die Versicherer zahlen die Tagespauschalen allerdings erst nach 42 Tagen. Hinzu kommt: Die Versicherungen fangen nach vier bis sechs Monaten oft an zu prüfen, ob die Krankentagegeldzahlung aufgrund dauerhafter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingestellt werden kann. Oft ist die Leistungsdauer auch im Kleingedruckten auf eineinhalb oder zwei Jahre begrenzt.

Zu teuer? Zudem hat die Police ihren Preis. So muss ein 40-Jähriger für 150 € Tagessatz ab dem 43. Tag einen Beitrag von rund 50 €/Monat zahlen. Wenn Sie mit Ihrer Versicherung einen früheren Beginn aushandeln, wird es noch teurer.

Worauf achten? Bevor Sie eine private Versicherung abschließen, sollten Sie die Gesundheitsfragen (z. B. nach Vorerkrankungen) wahrheitsgemäß und korrekt beantworten. Die Versicherung prüft die Angaben zwar nicht bei Vertragsabschluss, aber häufig später, wenn Sie die Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Wurden die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend kündigen und ist leistungsfrei. Sie sollten die Versicherung frühzeitig abschließen, um krankheitsbedingte Zuschläge oder Ausschlüsse zu vermeiden. Beachten Sie auch, dass Sie nach einem Abschluss der Versicherung eine vertragliche Wartezeit einhalten müssen. Diese beträgt je nach Vertrag und Anbieter meistens drei bis sechs Monate.

Günstige Alternativen? Neben einer Krankentagegeldversicherung gibt es noch Krankenhaustagegeld- und Unfallkrankenhaustagegeldversicherungen. Beide Policen sind deutlich günstiger. Dies liegt daran, dass erstere nur einspringt, wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden und letztere sogar nur, wenn Sie wegen eines Unfalls im Krankenhaus liegen (nicht krankheitsbedingt). Beides kommt relativ selten vor und bietet deshalb eine deutlich geringere Absicherung als die Krankentagegeldversicherung.

Geht´s auch ohne? Viele Betriebsleiter können auf ein Netzwerk von Familie, Nachbarn und Freunden zurückgreifen, die vorübergehend einspringen. Außerdem lassen sich die Arbeiten oft schieben. Auch eine für Notfälle aufgebaute finanzielle Reserve kann eine gute Alternative zur Krankentagegeldversicherung sein.

Brille und Zahnersatz: Lohnt das?

Was bieten die Policen? Mit privaten Krankenzusatzversicherungen können Sie z.B. Ihre Zuzahlungen für eine Brille oder zum Zahnersatz minimieren oder auf null drücken. Allerdings übernimmt die Versicherung oft nur einen kleinen Teil der Leistungen und meistens lohnt es sich, das Risiko selbst zu tragen.

Wie hoch ist die Erstattung? Viele der auf den ersten Blick günstig erscheinenden Zahntarife sind außerdem sehr undurchsichtig gestaltet. Häufig sind Klauseln enthalten, wonach die Erstattung unter Anrechnung der gesetzlichen Leistungen berechnet wird. Als Laie können Sie daher kaum absehen, wie groß die Erstattung dann tatsächlich ist. Transparenter sind Tarife, die pauschal 20 oder 30 % Ihrer Arztrechnung zahlen – ohne Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse.

Was brauchen Sie wirklich? Eine Zahnzusatzversicherung ist vor allem Versicherten zu empfehlen, die mit der gesetzlichen Regelversorgung nicht zufrieden sind und Wert auf besonders hochwertigen Zahnersatz legen. Bedenken Sie aber: In den ersten drei bis fünf Jahren nach Vertragsabschluss übernimmt die private Versicherung nur einen Teil der Leistungen. Einige Verträge haben zudem dauerhafte Höchstgrenzen (z. B. max. 5 000 €/Jahr oder max. fünf Implantate). Oft werden ambulante Zusatzversicherungen in Policen-Paketen angeboten, die Leistungen enthalten, die man nie nutzt. Bezahlt werden müssen sie trotzdem.

Wie teuer? Suchen Sie sich möglichst einen Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Die Preise liegen bei ca. 5 – 50 € pro Monat, je nach Leistungsumfang. Für einen guten „Zahn-Tarif“ werden ca. 300 € pro Jahr und mehr fällig.

Im Ausland: Unbedingt absichern

Sind Sie im Ausland unterwegs, benö­tigen Sie eine Auslandsreisekranken­versicherung. Denn die Ärzte im Ausland rechnen Fremde oft nur auf privater Basis ab. Die dabei abgerechneten Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland nicht übernommen. Das gilt auch, wenn es sich um innereuropäische Reisen handelt. Die Versicherungen sind mit ca. 10 – 25 €/Jahr günstig, aber oft auf Auslandaufenthalte von maximal sechs Wochen begrenzt.

Wichtig zu wissen: Sind Sie bei ­Reisebeginn bereits erkrankt oder bahnt sich eine Krankheit an, kommt die Versicherung für Behandlungen während des Aufenthaltes in der Regel nicht auf.

Viele Auslandsreisekrankenversicherungen nehmen im Übrigen nur Versicherte auf, die 65 Jahre alt sind oder jünger. Es gibt aber auch einzelne Anbieter, deren Grenze bei 75 Jahren liegt, dann sind die Policen aber entsprechend teurer.

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