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Mähdrescher, Hoftracs, Rasenmäher: Bundestag beschließt Kfz-Versicherungspflicht

Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. Januar 2025 kommt die Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge unter 20 km/h.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundestag hat die Einführung einer neuen Kfz-Versicherungspflicht beschlossen. Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr als 6 km/h bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit müssen erstmals ab dem Jahr 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Damit wird eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung(KH-Richtlinie) vom 24. November 2021 in nationales Recht umgesetzt.

Bislang sind zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler (z.B. Hoftrac, Erntemaschine, Kehrmaschine, Rasenmäher), deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt, von der Kfz-Versicherungspflicht ausgenommen.

Für die betroffenen Betriebe und die Versicherer bedeuten die jetzt beschlossenen Neuregelung weiteren Aufwand. Insbesondere in der Landwirtschaft werden zahlreiche Verträge angepasst werden müssen.

Immerhin: Ursprünglich sollten die neue Versicherungspflicht schon am 23. Dezember 2023 in Kraft treten. Nun bleibt ein Jahr mehr Zeit, um die Verträge entsprechend neu zu gestalten.

Unser Autor: WLV Versicherungsberatung Bernhard Post

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