Der Bundestag hat die Einführung einer neuen Kfz-Versicherungspflicht beschlossen. Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr als 6 km/h bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit müssen erstmals ab dem Jahr 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Damit wird eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung(KH-Richtlinie) vom 24. November 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Bislang sind zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler (z.B. Hoftrac, Erntemaschine, Kehrmaschine, Rasenmäher), deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt, von der Kfz-Versicherungspflicht ausgenommen.
Für die betroffenen Betriebe und die Versicherer bedeuten die jetzt beschlossenen Neuregelung weiteren Aufwand. Insbesondere in der Landwirtschaft werden zahlreiche Verträge angepasst werden müssen.
Immerhin: Ursprünglich sollten die neue Versicherungspflicht schon am 23. Dezember 2023 in Kraft treten. Nun bleibt ein Jahr mehr Zeit, um die Verträge entsprechend neu zu gestalten.
Unser Autor: WLV Versicherungsberatung Bernhard Post